Meldungsdatum: 31.05.2024

Neue Grundschule im York-Quartier: Eltern stimmen über Schulart ab

Neue Grundschule in Gremmendorf-West / Stadt schreibt Stimmberichtige in den kommenden Tagen an

Münster (SMS) Am Mittwoch, 29. Mai, fand das Richtfest statt, bereits zum Schuljahr 2025/26 werden die ersten Schülerinnen und Schüler in der neuen Grundschule im York-Quartier erwartet. Doch zuvor dürfen Eltern, deren Kinder für den Besuch des ersten Jahrgangs der vierzügigen Schule infrage kommen, die Schulart bestimmen.

Vier Schularten stehen für den Neubau am Essexweg in Gremmendorf-West zur Auswahl: die Gemeinschaftsschule, die katholische und die evangelische Bekenntnisschule und die Weltanschauungsschule. Abgestimmt wird per Brief. Stimmberechtigt sind Eltern, deren Kind zwischen dem 1. Oktober 2018 und 30. September 2019 geboren wurde, die im Einzugsbereich der städtischen Schule wohnen (nicht weiter als zwei Kilometer entfernt) und im amtlichen Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind.

In Gemeinschaftsschulen werden die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. In Weltanschauungsschulen werden die Schülerinnen und Schüler nach den Grundsätzen ihrer Weltanschauung unterrichtet und erzogen. An Weltanschauungsschulen wird Religionsunterricht nicht erteilt.

„Eltern haben gemeinsam pro Kind ein Votum“, erläutert Klaus Ehling, Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster. „Sie können hier direkt und unmittelbar ihr Mitbestimmungsrecht ausüben. Wir freuen uns über jede Stimme.“ Eltern können bis zum 19. Juni abstimmen.

Alle Stimmberechtigten erhalten in diesen Tagen einen Brief vom städtischen Amt für Schule und Weiterbildung mit Informationen zum Abstimmungsverfahren und den Unterlagen. Wer keine Post erhält, aber zu dem beschriebenen Personenkreis zählt, kann sich auf Antrag in das Abstimmungsverzeichnis aufnehmen lassen. Es liegt vom 11. bis 13. Juni von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag bis 18 Uhr, im Amt für Schule und Weiterbildung, Höfflingerweg 1, 3. Etage, Raum 2314, aus.

Das Elternvotum wird am 21. Juni ab 12 Uhr öffentlich im Amt für Schule und Weiterbildung, Höfflingerweg 1, Raum 6206/6207, ermittelt und am 28. Juni 2024 im Amtsblatt der Stadt Münster sowie auf der Homepage des Amtes für Schule und Weiterbildung bekannt gemacht.