Meldungsdatum: 31.05.2024
Ein wichtiger Baustein für den sozialen Wohnungsbau ist das Wohnraumversorgungskonzept. Es ist die Voraussetzung dafür, dass neue Mietwohnungen mit Belegungs- und Preisbindung von der NBank gefördert werden können. Dafür muss ein Bedarf festgestellt werden – und die Bestätigung liefert das Konzept.
Der Landkreis Leer hat sein erstmals 2020 erstelltes Wohnraumversorgungskonzept deshalb aktualisiert und Mitte Mai öffentlich im Ausschuss für Kreisentwicklung, Umwelt, Natur, Verkehr und Klima vorgestellt. Denn am sozialen Wohnungsbau gibt es durchaus Interesse. Die Wohnraumförderstelle, die beim Bauamt angesiedelt ist, steht aktuell mit einer Reihe von Investoren in Kontakt, die preisgebundene Wohnungen im Kreisgebiet bauen möchten. Würden alle Pläne umgesetzt, von denen die Kreisverwaltung bisher Kenntnis hat, könnten mehr als 180 neue Wohnungen entstehen. Sie werden dringend benötigt.
Die Zahl der Mietwohnungen mit Belegungs- und Preisbindung im Kreisgebiet geht seit Jahren zurück. 2023 war der Bestand auf 274 gesunken, bis Ende des laufenden Jahres werden nur noch 101 Wohnungen übrig sein. Demgegenüber wurde bei der Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes ein Bedarf von 565 Wohnungen bis 2040 ermittelt.
Anträge auf Förderung müssen bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises Leer gestellt werden; dort können sich Interessenten auch beraten lassen. Die Förderstelle ist für elf der zwölf kreisangehörigen Kommunen zuständig. Die Stadt Leer hat für ihr Gebiet eine eigene Wohnraumförderstelle und erstellt auch ein eigenes Wohnraumversorgungskonzept.
Das aktuelle Wohnraumversorgungskonzept hat der Landkreis Leer auf seiner Internetseite veröffentlicht: www.landkreis-leer.de/Wohnraumförderung
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