Meldungsdatum: 04.06.2024
Behördengänge, Haushalt oder Einkaufen sind Aufgaben, bei denen pflegebedürftige Menschen möglicherweise auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen sind. Diese Unterstützung stellt besonders berufstätige Familienmitglieder vor große Herausforderungen. Was Betroffene häufig nicht wisssen: „Kosten für solche sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen können von der Pflegeversicherung bereits ab Pflegegrad 1 in einer Höhe von bis zu 125 Euro im Monat erstattet werden“, sagt Lena Schlamann, Sozialplanerin des Kreises Borken. Problem dabei sei allerdings, dass es für die mehr als 22.000 Pflegebedürftigen im Kreis Borken, die Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung hätten, bislang zu wenig gewerbliche Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen gebe. Die gute Nachricht ist aber, dass auch Bekannte, Freunde, Nachbarn oder ehrenamtlich Engagierte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe diese Leistungen anbieten und damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag entlasten können. Für Interessierte, die mehr darüber erfahren möchten, bietet der Kreis Borken am Dienstag, 18. Juni 2024, um 19 Uhr über die Plattform Zoom einen Online-Vortrag an. Dann wird die Referentin Lena Schlamann beispielsweise über die Voraussetzungen sprechen und erklären, für welche Angebote der Entlastungsbetrag genutzt werden kann, wie die Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden und unter welchen Voraussetzungen auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Betreuungs- und Entlastungsleistungen anbieten können.
Dem kostenlosen Vortrag kann ohne Anmeldung unter folgendem Link beigetreten werden: www.kreis-borken.de/pflege-vortrag
Meeting-ID: 923 767 40948
Kenncode: rV9Hb2
Erste Informationen zum Thema Nachbarschaftshilfe und zur Pflege allgemein sind unter www.pflege-kreis-borken.de zu finden.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
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