Meldungsdatum: 31.05.2024

Kreis Viersen weist auf Pflichtumtausch alter Führerscheine hin

Frist für Jahrgänge ab Jahrgang 1971 endet im Januar 2025

Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen ihren grauen oder rosa Papierführerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Auch von den früheren Geburtsjahrgängen 1953 bis 1970 sind bisher noch nicht alle alten Führerscheine bis zu den vorgesehenen Stichtagen umgetauscht worden. Dies sollte möglichst kurzfristig nachgeholt werden.

Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Der Kreis Viersen bietet die Möglichkeit, den Führerscheinumtausch bequem online zu erledigen unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Führerschein-Pflichtumtausch. Alternativ kann auch ein Termin für den Führerscheinumtausch vor Ort in der Führerscheinstelle des Kreises Viersen vereinbart werden.

Führerscheine, die nicht fristgerecht umgetauscht werden, verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit und wird bei der Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Außerdem kann es im Ausland zu größeren Problemen kommen.