Meldungsdatum: 05.06.2024

Stadt bittet um Mithilfe für neuen Mietspiegel 2025

Datenerhebung beginnt Anfang Juni / Rund 7.500 Haushalte in Münster erhalten Fragebogen

Münster (SMS) Münster bekommt im Jahr 2025 einen neuen Mietspiegel. Um die dafür notwendigen Daten zu erheben, hat die Stadt in diesen Tagen Fragebögen an rund 7.500 zufällig ausgewählte Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in Münster verschickt und bittet um ihre Unterstützung für die Arbeit am neuen Mietspiegel. 

Infolge der Reform des Mietspiegelrechts ist die Teilnahme an der Befragung – anders als in den vergangenen Jahren – nicht mehr freiwillig. Die Befragten sind erstmals verpflichtet, für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Auskunft zu geben.

Verabschiedung des Mitspiegels im kommenden Frühjahr

Ein externes, unabhängiges Institut wertet die erhobenen Daten nach wissenschaftlichen Grundsätzen aus. Das ist Voraussetzung, damit die gesetzlichen Anforderungen an einen „qualifizierten Mietspiegel“ erfüllt werden. Der Arbeitskreis Mietspiegel, dem unter Leitung der Stadt Vertretungen von Vermietern und Mietern angehören, plant die Verabschiedung des neuen Mietspiegels im Frühjahr 2025.

Für einen „qualifizierten Mietspiegel“ muss die Stadt die Datengrundlagen spätestens alle vier Jahre neu erheben. Zwei Jahre nach einer Neuerstellung muss ein Mietspiegel mindestens an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten aller Haushalte angepasst werden. Beim aktuellen Mietspiegel aus dem Jahr 2023 handelt es sich um einen solchen anhand des Preisindexes des Statistischen Bundesamtes fortgeschriebenen Mietspiegel.

Transparenz seit mehr als 20 Jahren

Seit mehr als 20 Jahren schafft der Mietspiegel für Münster Transparenz über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise in der Stadt. Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungssuchende können über den Mietspiegel prüfen, ob der Mietzins für nicht preisgebundene Wohnungen der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Vermieterinnen und Vermieter benötigen den Mietspiegel, um entsprechend der rechtlichen Vorgaben Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen.

Da die Befragten zufällig ausgewählt wurden, können Vermieterinnen und Vermieter mit mehr als einer Wohnung in der Stichprobe sein und deshalb mehrere Schreiben erhalten. Vermieterinnen und Vermieter befragt die Stadt zusätzlich mit einem gesonderten Bogen zu Erneuerungen und Modernisierungen, vor allem auch zum energetischen Zustand des Hauses oder der Wohnung. Diese Angaben dienen ebenfalls ausschließlich der Erstellung des Mietspiegels. Nach Auswertung der Ergebnisse werden die ausgefüllten Fragebögen vernichtet.