Meldungsdatum: 07.06.2024
Bürgermeister Andreas Stegemann bedankte sich im Rahmen des Ausschusses beim Land für die Mittelbereitstellung: „In Zeiten knapper Kassen war das eine tolle Möglichkeit für uns, es an die richtigen Stellen zu verteilen.“ Martina Frey, Zuständige für die Abwicklung bei der Stadtverwaltung, konnte in der Bearbeitungszeit zahlreiche Ordnerseiten füllen. Der hohe bürokratische Aufwand habe sich ihrer Meinung jedoch bezahlt gemacht: „Für die Menschen, die durch den Stärkungspakt Unterstützung erfahren haben, hat sich dieser Einsatz auf jeden Fall gelohnt.“
Die Stadtverwaltung entwickelte gemeinsam mit den sozialen Trägern neue Maßnahmen und Angebote, die bei den Menschen mit sozial und finanziell schwachem Hintergrund ankamen. So konnten 2023 einige zusätzliche pädagogische Angebote und Lernunterstützung ermöglicht werden. Durch Ausflüge, das Bezahlen des Schwimmbadeintritts sowie die Verteilung von Nikolaustüten und Lebensmittelgutscheinen war es möglich, die soziale Teilhabe zu erhöhen. Alles in allem sind durch viele gute Ideen über 140 000 Euro für die Bürgerinnen und Bürgern in Haltern am See aufgewendet worden. Martina Frey hob den konstruktiven und kreativen Dialog mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort hervor. Bürgermeister Andreas Stegemann ergänzte: „Allen Beteiligten gebührt ausdrücklich ein Dank für die hohe Bereitschaft und Flexibilität. Es konnte viel für die Teilhabe in unserer Stadt getan werden.“
Hintergründe zum "Stärkungspakt NRW"
Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat den Stärkungspakt auf den Weg gebracht. Beantragt werden konnten „Unterstützungsleistungen für Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation“. Dem vorausgegangen war die Konferenz gegen Armut, auf der die Bereitstellung von insgesamt rund 150 Millionen Euro landesweit bekannt gegeben wurde, die den Kommunen zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen und der dafür bestehenden sozialen Infrastruktur zur Verfügung gestellt wurde. Die Höhe der Zuwendung ermittelte das Land auf Basis der Mindestsicherungsquoten sowie der Bevölkerungsstatistik. Alle Maßnahmen mussten noch im Jahr 2023 durchgeführt werden.
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