Meldungsdatum: 07.06.2024

Bundesverwaltungsgerichts stärkt das Recht von Bürgerinnen und Bürgern

Entscheidung bestätigt Stadt Herten in ihrem Vorgehen gegen falsch geparkte Fahrzeuge

Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf freie Bürgersteige und dürfen dies auch bei der jeweiligen Stadt einfordern. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag, 6. Juni 2024, in einem entsprechenden Urteil.

„Für Herten bedeutet das, dass das Ordnungsamt das Parken auf Gehwegen, wo es nicht gesondert erlaubt ist, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ahnden wird. Dort aber, wo diese Rechtsverstöße regelhaft und in großem Umfang vorliegen, ist die Ordnungsbehörde sogar zum unmittelbaren Einschreiten verpflichtet“, so Stadtkämmerer Dr. Oliver Lind, der auch im Ausschuss für Sicherheit, Ordnungswesen und Feuerschutz am Montag, 4. Juni 2024, noch einmal über die Parksituation in Herten berichtete.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hatte seit Januar 2024 verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt, nachdem die Stadtverwaltung immer häufiger Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern erreichten, die darauf hinwiesen, dass sie mit ihrem Rad, Kinderwagen oder Rollstuhl kaum gefahrenfrei das Haus verlassen konnten, da Geh- und Radwege sowie Bordsteinabsenkungen zugeparkt waren.

Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de


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