Meldungsdatum: 10.06.2024
Bürger des Kreises Unna, die Besuch aus dem Ausland einladen möchten, müssen eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die Beantragung dieser Verpflichtungserklärung ist seit Mitte April online möglich. Erforderliche Unterlagen für den Antrag sind unter anderem Nachweise über das Einkommen, ein Wohnraumnachweis sowie Ausweis- und Aufenthaltsdokumente. Die Bonität des/der Verpflichtungsgebenden wird ebenfalls geprüft. Weitere Informationen und Kontaktdaten sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Unna zu finden unter Besuchseinladung | Verpflichtungserklärung / Kreis Unna (kreis-unna.de).
Und Bürger, die im Kreis Unna einen Bußgeldverstoß im Straßenverkehr begehen, erhalten zukünftig einen Bescheid mit einem QR-Code. Durch das Scannen dieses QR- Codes können die Betroffenen schnell und einfach ihre Äußerungsmöglichkeiten nutzen, einschließlich der Möglichkeit zur direkten Bezahlung des Bußgeldes.
Mit diesen Schritten geht der Kreis Unna einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und ermöglicht den Bürgern einen bequemen und effizienten Zugang zu wichtigen Dienstleistungen. PK | PKU
Pressekontakt: Leonie Joost | Fon 02303 27-1213 | E-Mail leonie.joost@kreis-unna.de
Kreis Unna - Der Landrat
Presse und Kommunikation
Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna
Tel. 02303 27-1213
Fax: 02303 27-1699
E-Mail: pk@kreis-unna.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden. Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle Kreis Unna - Presse und Kommunikation ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Nachrichten weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.