Meldungsdatum: 17.06.2024

Teilsperrung Schüttenwall ab Donnerstag für voraussichtlich 16 Monate

Zur Errichtung eines Gebäudes muss auf dem Schüttenwall in Höhe Nr. 14 eine Teilsperrung der Fahrbahn und Vollsperrung des seitlichen Gehwegs eingerichtet werden. Die Teilsperrung und Veränderung der Verkehrsführung wird ab Donnerstag, 20. Juni, für eine Zeit von voraussichtlich 16 Monaten eingerichtet.

Während der Baumaßnahme ist es notwendig, den vor dem Grundstück liegende Teilbereich des Mehrzweckstreifens voll zu sperren. Die Fahrbahn wird während der Teilsperrung in beiden Fahrtrichtungen um die Sperrung geführt (jeweilige Durchfahrbreite von 3 Metern). Dafür muss während der Baumaßnahme der gegenüberliegende Teilbereich des Mehrzweckstreifens mit einem Halteverbot beschildert werden, um diese Möglichkeit der Fahrbahnverschwenkung zu schaffen.