Meldungsdatum: 17.06.2024
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Über den Bildungsscheck wird die Hälfte der Weiterbildungskosten (bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro) aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Diese Förderung durch den individuellen Bildungsscheck durch das Land NRW endet am 30. Juni 2024. Wer in dieser Zeit noch einen Bildungsscheck erhalten möchte, sollte sich schnellstmöglich direkt an das Startercenter Kreis Recklinghausen wenden.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen: Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen, das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt unter 40- bzw. 80.000 € und der berufliche Zusammenhang ist gegeben.
Bei Rückfragen oder zur Terminvereinbarungen steht das Team des Startercenters telefonisch unter 02361 534330 oder per Mail an startercenter@kreis-re.de zur Verfügung.
Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: s.kuechmeister@kreis-re.de
Herausgeber: Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Allee 1
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: https://www.kreis-re.de
E-Mail: pressestelle@kreis-re.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Kreis Recklinghausen" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.