Nr. 208 Kreis Steinfurt, 20. Juni 2024
Kreis Steinfurt. Familien von Kindern und jungen Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Einschränkungen stehen vor vielen Herausforderungen. Insbesondere wenn die Situation neu oder unvermittelt auftritt, kann Orientierung und Unterstützung erforderlich werden. Seit dem 1. Januar 2024 bieten die Jugendämter im Kreis Steinfurt eine kostenfreie und unabhängige Beratung durch Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen an, die sich an junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr und deren Angehörige richtet. Die Beratenden sind auf die Bedarfslage von Kindern und Jugendlichen mit (drohenden) Behinderungen spezialisiert. Sie informieren über mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe, unterstützen bei der Antragstellung, lotsen durch das System der Behörden, vermitteln Kontakte und begleiten auf Wunsch bei Gesprächen.
Neben ihrer Aufgabe der Beratung unterstützen Verfahrenslotsinnen und -lotsen auch den Träger der örtlichen Jugendhilfe bei der Entwicklung von bürgerfreundlichen und niedrigschwelligen Strukturen. Ziel ist die Entwicklung einer inklusiven Jugendhilfe, die Barrieren für junge Menschen abbaut und ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft sicherstellt. Weitere Informationen und Angaben zur Kontaktaufnahme sind unter dem Stichwort „Verfahrenslotsen“ auf den Internetseiten der Jugendämter Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und dem Kreisjugendamt Steinfurt zusammengestellt.
Die Verfahrenslotsinnen der Jugendämter im Kreis Steinfurt bieten bei Bedarf eine kostenfreie und unabhängige Beratung (v.l.n.r.): Stefanie Althaus (Jugendamt Rheine), Jennifer Flint (Jugendamt Emsdetten), Christine Diekmann (Jugendamt Greven), Silvia Weddeling (Kreisjugendamt Steinfurt).
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