Meldungsdatum: 25.06.2024
„Die Voraussetzungen haben wir geschaffen – wir haben einen Online-Antrag vorbereitet, damit Einbürgerungsanträge direkt über das Internet gestellt werden können“, so Şengül Ersan, Fachbereichsleiterin Zuwanderung und Integration. „Dennoch rechnen wir mit einem hohen Beratungsbedarf, vielen Nachfragen und einer langen Bearbeitungsdauer. Denn die Anträge werden von uns manuell gesichtet, geprüft und bearbeitet.“
Die Bitten der Einbürgerungsbehörde daher:
Quick-Check online
Der Online-Antrag ist schnell über die Suche nach dem Stichwort „Einbürgerung“ unter www.kreis-unna.de zu finden. Ein Erklärvideo zur Online-Dienstleistung „Einbürgerung“ ist unter www.youtube.com/@kreis_un im Bereich „Schritt für Schritt-Anleitungen“ zu finden.
Dem Online-Antrag auf Einbürgerung geht ein Quick-Check voraus. Darin kann jeder vorab seine Voraussetzungen prüfen lassen, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Abgefragt werden darin etwa Aufenthaltsdauer, Sprachniveau und Vorhandensein von Ausweisdokumenten. Ist der Quick-Check nicht erfolgreich, bittet die Einbürgerungsbehörde erst die nötigen Voraussetzungen zur Antragsstellung zu schaffen. Denn: Auch ein Antrag, der abgelehnt wird, löst Kosten aus.
Ist der Quick-Check erfolgreich erledigt, können sich Einbürgerungswillige über BundID im Kreis-Portal anmelden. Wer dort noch kein Konto hat, kann kostenfrei eins anlegen. Informationen dazu sind zu finden unter https://id.bund.de/. Im Antrag selbst werden persönliche Daten abgefragt, Fragen zur Bildung sowie zur Erwerbstätigkeit. Die nötigen Nachweise können direkt im Portal hochgeladen werden.
Weitere Informationen zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz sind zu finden unter www.bmi.bund.de unter dem Suchwort „Staatsangehörigkeitsgesetz“. PK | PKU
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