Print Kreis Borken | presse-service.de

Meldungsdatum: 28.06.2024

Zahl der Arbeitslosen im SGB II im Kreis Borken erneut gestiegen

Aktuell 6.478 SGB II-Arbeitslose im Kreis Borken

„Die Zahl der SGB II-Arbeitslosen ist im Juni erneut gestiegen. Die um diese Zeit saisontypische Belebung des Arbeitsmarktes bleibt damit leider weiterhin aus“, teilt Landrat Dr. Kai Zwicker jetzt mit. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Juni 2024 insgesamt 6.478 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Mai 2024 ist die Zahl damit um 54 Personen gestiegen, im Vergleich zum Juni 2023 hat sie sich um 504 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet steigt somit im Vergleich zum Vormonat und liegt aktuell bei 2,9 Prozent.

Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ebenfalls angestiegen: Sie liegt im Juni 2024 bei 11.993 Personen (+ 124 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Juni 16.938 Personen (+ 151 gegenüber dem Vormonat) in 8.620 Bedarfsgemeinschaften (+ 88 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Auch im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen gestiegen: So gab es im Juni 2023 noch 572 Bedarfsgemeinschaften und 830 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger.

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,9 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Arbeitslose (nur SGB II) im Verhältnis zur Bevölkerung von 15 bis 65 Jahren

©  
Arbeitslose (nur SGB II) im Verhältnis zur Bevölkerung von 15 bis 65 Jahren


Arbeitslose (nur SGB II) in den Kommunen des Kreises im Jahresvergleich

©  
Arbeitslose (nur SGB II) in den Kommunen des Kreises im Jahresvergleich