Meldungsdatum: 02.07.2024
Münster (SMS) Die Westfälische Schule für Musik (WSfM) prüft aktuell eine Erhöhung ihrer Gebühren. Einen entsprechenden Vorschlag will die Verwaltung in den kommenden Wochen in die politischen Beratungen einbringen. Die Entscheidung trifft der Rat der Stadt Münster. Grund für die geplante Anhebung ist, dass die Stadt ihre Honorarkräfte an der Musikschule zeitnah tarifgebunden anstellen muss.
Damit eine etwaige Gebührenerhöhung möglichst sozialverträglich ausfällt, will die WSfM die Anpassung in einem mehrjährigen Stufenprozess umsetzen. Demnach sehen die Planungen für die beiden kommenden Jahre eine Erhöhung um jeweils sieben Prozent vor. Ab 2028 sollen die Gebühren dann jährlich um zwei Prozent steigen. Die Musikschule hatte ihre Gebühren zuletzt 2017 angepasst.
Mit der Entscheidung, Honorarkräfte tarifgebunden anzustellen, reagiert die Stadt auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 zur Bekämpfung der sogenannten Scheinselbstständigkeit. Demnach lassen sich Honorarkräfte wie Musikschul-Dozenten nicht ausnahmslos als Freiberufler einordnen. Eine rechtssichere Beschäftigung ist laut Urteil nur im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung möglich.
Die städtische Musikschule beschäftigt derzeit rund 200 Lehrkräfte, die insgesamt 1.750 Stunden Unterricht pro Woche erteilen. 80 Lehrkräfte arbeiten auf Honorarbasis und übernehmen rund 20 Prozent dieses Unterrichts. Dadurch ergibt sich im Zuge der geplanten Umwandlung ein Anteil von 12,5 vollzeitäquivalenten Stellen.
Bereits 2019 hatte der Rat der Stadt Münster das Verhältnis von angestellten und freien Mitarbeitenden auf ein Verhältnis 80 zu 20 erhöht und 16 Vollzeitstellen geschaffen. Die verbliebenen Honorarkräfte ermöglichen es der Musikschule seitdem, auch kurzfristig auf erhöhte Unterrichtsbedarfe reagieren zu können. Die nun getroffene Entscheidung, Lehrkräfte auf Honorarbasis fest anzustellen, grenzt diesen Spielraum ein. Die Stadt arbeitet an Lösungen.
Für das laufende Jahr schafft die Verwaltung die zusätzlichen Stellen zunächst im Rahmen eines überplanmäßigen Stellenbedarfs. Im Jahr 2025 sollen diese dann dauerhaft in den regulären Stellenplan aufgenommen werden. Die Stadt bietet allen Honorarkräften der WSfM ab sofort eine Festanstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) an. Das betrifft auch all diejenigen, die eine Tätigkeit auf Honorarbasis bevorzugen. Auswirkungen auf den laufenden Unterricht für die insgesamt 7.000 Schülerinnen und Schüler gibt es nicht.
„Das Urteil und die daraus resultierenden Folgen haben zwei Seiten“, sagt Peter Nagy, Direktor der Westfälischen Schule für Musik. „Einerseits sind die betroffenen Lehrkräfte künftig besser abgesichert und das Risiko der Altersarmut nimmt ab. Zudem ist der Schritt ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Musikpädagoginnen und -pädagogen. Gleichzeitig führen die neuen Verträge aber auch zu höheren Ausgaben.“
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