Meldungsdatum: 05.07.2024

Architektur-Wettbewerb für das Haus der Musik

Auf dem Weg zu einem Haus der Musik für Braunschweig sind wichtige Zwischenschritte erreicht worden. Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum und der Unternehmer Friedrich Knapp haben in dieser Woche eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, in deren Rahmen ein Architektur-Wettbewerb für den geplanten Standort, das Grundstück des ehemaligen Karstadt-Einrichtungshauses an der Poststraße, ausgelobt werden soll.

 

Der Wettbewerb soll rechtlich in Verantwortung von Friedrich Knapp als so genannter Einladungswettbewerb für zehn Büros durchgeführt werden. Dabei wird ein heterogenes Teilnehmerfeld von erfahrenen, innovativen und jungen Architektinnen und Architekten angestrebt. Die Stadtverwaltung ist an allen Schritten des Wettbewerbs beteiligt. Dem Preisgericht werden Hochbaudezernent Holger Herlitschke und drei noch zu benennende Ratsmitglieder angehören. Für die fachliche Expertise wird die städtische Tochtergesellschaft Struktur-Förderung Braunschweig GmbH eingebunden. Zudem werden in der beratenden Fachjury die städtebaulichen Belange von Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer und die kulturfachlichen Aspekte von Kulturdezernentin Prof. Dr. Anja Hesse eingebracht. Der Wettbewerb soll auch die bauliche Machbarkeit des Vorhabens eruieren: Zur Aufgabe wird es gehören, sowohl einen Umbau im Bestand als auch einen Neubau zu untersuchen.

 

Die Kooperationspartner sind gemeinsam der Auffassung, dass mit dem Architektur-Wettbewerb nicht bis zur Errichtung einer Stiftung gewartet, sondern dafür die Zeit bis zu deren Gründung genutzt werden soll. Demzufolge soll der Wettbewerb zeitnah ausgelobt werden und die ersten Ergebnisse sollen bis zum Ende des Jahres vorliegen.

 

Den Betrieb des Hauses der Musik mit Musikschule, Konzertsaal und weiteren Räumen soll eine Stiftung ermöglichen. Zur Gründung dieser Stiftung sind umfangreiche Grundlagen auszuarbeiten, insbesondere eine Satzung und deren Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht sowie die Ausgestaltung eines Finanzierungsmodells. Aufgrund der zu bearbeitenden rechtlichen und steuerlichen Fragen hat die Stadt nach einem Ausschreibungsverfahren eine Anwaltskanzlei als Beraterin beauftragt. Das Beraterteam hat mit den Arbeiten begonnen. Es ist mit den Beteiligten in der Verwaltung sowie mit den Vertreterinnen und Vertretern von Herrn Knapp eine enge Taktfolge der anstehenden Beratungsschritte abgestimmt worden.