Meldungsdatum: 08.07.2024

Pflichtumtausch von Papierführerscheinen: Geburtsjahrgänge 1971 oder später

Nach der am 18.03.2019 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung zum verpflichtenden Umtausch der Papierführerscheine endet die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1971 – oder später am 19.01.2025. Über den Online Kalender auf der Internetseite der Stadt Leverkusen stva.leverkusen.de stehen für dieses Anliegen in diesem Jahr zusätzliche Termine zur Verfügung. 

Gegen Ende der Umtauschfrist zum 19.01.2025, ist aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit einem erhöhten Anfrage-Aufkommen zu rechnen. Die Fahrerlaubnisbehörde Leverkusen empfiehlt daher, sich frühzeitig online einen Termin für den Umtausch zu reservieren. Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang steht weiterhin die Terminhotline unter Tel. (0214) 406-36454 montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr zur Verfügung. 

Die Umtauschpflicht bis Januar 2025 betrifft ausschließlich die Geburtsjahrgänge ab 1971, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind. Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen, die vom 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, sind vorerst nicht betroffen. Bei Papierführerscheinen, die außerhalb von Leverkusen ausgestellt wurden, empfiehlt es sich, vorab eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde anzufordern, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. 

Grund für die Anordnung des Umtausches durch die Europäische Union ist der Wunsch nach einem einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindokument. Ziel ist, dass ab dem 19. Januar 2033 in der Bundesrepublik Deutschland somit alle Inhaberinnen und Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts erfasst sind.