Meldungsdatum: 08.07.2024

Bad Gliesmarode: Weiterbetrieb als Teil der Stiftung „Haus der Musik“ wird geprüft

Der Braunschweiger Unternehmer Friedrich Knapp lässt den Erbbaurechtsvertrag für das Bad Gliesmarode zum 31. Dezember 2024 vertragsgemäß auslaufen.

 

Das Bad könnte aber in die neu zu gründende Stiftung „Haus der Musik“ integriert werden. In der „Grundsatzvereinbarung und Absichtserklärung“ zum geplanten Haus der Musik, die im Februar zwischen Friedrich Knapp und der Stadt Braunschweig geschlossen wurde, ist bereits vorgesehen, dass auch das Bad Gliesmarode und dessen Betrieb in die geplante Stiftung aufgenommen werden können.

 

In den laufenden Gesprächen zur Stiftungsgründung ist nach der Entscheidung von Herrn Knapp jetzt zunächst festgelegt worden, dass die beauftragte Kanzlei bei den Vorbereitungen für die Ausgestaltung der geplanten Stiftung auch eine neue Struktur für den Betrieb des Bades in Verantwortung der Stiftung prüfen wird.

 

Eine Vorfestlegung ist damit noch nicht verbunden, zumal bei einem Rechtsträgerwechsel neben dem Betrieb auch die bauliche Situation des Bades und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt beleuchtet werden müssen. Die notwendigen Prüfungen werden daher eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Dabei wird insbesondere die Sicherstellung des Schulschwimmens im Fokus sein.

 

 Rückblick

 

Am 27. Februar 2007 hatte der Rat der Stadt beschlossen, ein neues Freizeit- und Erlebnisbad an der Hamburger Straße errichten zu lassen und mit Inbetriebnahme des neuen Bades einige ältere Bäder zu schließen, die einen erheblichen Sanierungsstau aufwiesen. Mit dem sogenannten 3-Bäder-Konzept sollte an drei verbleibenden Hallenbadstandorten ein qualitativ hochwertiges Angebot mit unterschiedlichen Ausrichtungen geschaffen werden. Einer der nach dem Beschluss des Rates zu schließenden Bäderstandorte war das Badezentrum Gliesmarode.

Friedrich Knapp hatte im Zuge der Schließungspläne Anfang Februar 2014 öffentlich erklärt, das Badezentrum Gliesmarode sanieren und den dortigen Badbetrieb fortführen zu wollen. Anschließend hatte er unter Einschaltung von Fachleuten die Machbarkeit der Projektrealisierung prüfen lassen. Mit Beschluss vom 21. Oktober 2014 beauftragte der Rat die Verwaltung, einen Erbbaurechtsvertrag mit Herrn Knapp abzuschließen.

Die Laufzeit des Erbbaurechtes wurde auf zunächst zehn Jahre vereinbart. Dem Erbbaurechtsnehmer wurde die Option eingeräumt, das Erbbaurecht zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern zu können. Diese Frist ist verstrichen, und Herr Knapp hat nun mitgeteilt, dass er sich gegen eine Fortführung in der bisherigen Trägerschaft entschieden hat und stattdessen die Möglichkeit, das Bad Gliesmarode in die noch zu gründende Stiftung zum Haus der Musik aufzunehmen, favorisiert.