Meldungsdatum: 08.07.2024

Rat beschließt vierte Runde der Lärmaktionsplanung

Maßnahmenpakete für weniger Verkehrslärm an sieben weiteren Verkehrsachsen der Stadt

Wo der Straßenverkehr entlangläuft, brummt, rauscht und rattert es. Ebenso wie Abgase und Feinstaub gehört Lärm zu den gesundheitsschädlichen Verkehrsemissionen. Mithilfe der Lärmaktionsplanung (LAP) soll deshalb Schritt für Schritt der Verkehrslärm reduziert werden. In seiner Sitzung Anfang Juli hat der Rat der Stadt Mönchengladbach die vierte Runde der Lärmaktionsplanung verabschiedet.

In der aktuellen Runde hat die Stadtverwaltung Straßen und Verkehrsachsen in den Fokus genommen, für die ein mittlerer nächtlicher Lärmpegel von mehr als 58 Dezibel errechnet wurde und die eine Mindestanzahl von Betroffenen aufweisen. Konkret sind das im Bezirk Nord die Hohenzollernstraße und die Achse Viersener Straße – Steinmetzstraße. Im Bezirk Ost ist die Achse Von-Groote-Straße – Graf-Haeseler-Straße Bestandteil der Planungen. Im Westen sind es die Stadtwaldstraße und die Mennrather Straße. Im Bezirk Süd umfassen die angedachten Maßnahmen die Achsen Mühlenstraße – Hauptstraße und Pongser-Straße – Morr.

Die aktuelle Runde der Lärmaktionsplanung hat die Stadt Mönchengladbach erneut mithilfe der Bürgerinnen und Bürger entwickelt. Insgesamt 267 Stellungnahmen mit Lärmminderungsmaßnahmen hat es in den beiden Beteiligungsphasen Mitte und Ende 2023 gegeben. Das Spektrum umfasst beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen, lärmmindernde Asphaltdecken, optimierte Verkehrsführungen oder Maßnahmen zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs. Mit der Lärmaktionsplanung ist damit zunächst ein Paket an Maßnahmenvorschlägen zur Minderung von Verkehrslärm geschnürt. Im Rahmen konkreter Planungen müssen die Vorschläge in den nächsten Jahren für jede Verkehrsachse individuell vertieft geprüft und differenziert ausgearbeitet werden.

 

Über die Lärmaktionsplanung

2002 hat die EU die Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm („Umgebungslärmrichtlinie“) verabschiedet. Diese fordert, die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von strategischen Lärmkarten zu ermitteln und in einem zweiten Schritt im Rahmen der Lärmaktionsplanung Maßnahmen zur Verringerung des Umgebungslärms vorzuschlagen. Durch die Aufnahme in das Bundesimmissionsschutzgesetz wurde sie in deutsches Recht umgesetzt. Die ersten drei Runden der Lärmaktionsplanung für Mönchengladbach wurden in den Jahren 2016, 2019 und 2022 beschlossen. Weitere Informationen unter www.stadt.mg/lapmg