Meldungsdatum: 12.07.2024

Nachträgliche Hebesatzerhöhung für Grundsteuer und Gewerbesteuer 2024

Arnsberg. In den kommenden Tagen verschickt die Stadt Arnsberg über 30.000 Grundbesitzabgaben- und Gewerbesteuerbescheide. Der Rat der Stadt Arnsberg hat am 27. Juni 2024 den städtischen Doppelhaushalt 2024/2025 beraten und die Hebesätze der kommunalen Steuern – erstmals seit der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2013 – für das Jahr 2024 neu festgesetzt. Deshalb müssen die Grundsteuern und Gewerbesteuern für 2024 neu berechnet und festgesetzt werden.

Durch den Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT war und ist die Stadt Arnsberg massiv betroffen. Leider sind noch nicht alle Datenübermittlungen vom Finanzamt Arnsberg wieder aktiv. Sobald diese wieder funktionsfähig sind, werden die ausstehenden Änderungen schnellstmöglich nachgeholt. Von diesbezüglichen Rückfragen bittet die Stadtverwaltung zunächst abzusehen.

Bis zur Verarbeitung der Änderungen sollen die auf dem Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten gezahlt werden. Sollte es zu einer Überzahlung kommen, wird diese umgehend bei Vorliegen des Änderungsbescheides verrechnet oder erstattet.

Die Stadt Arnsberg bittet um Verständnis für dieses Vorgehen.

Grundstückseigentümer, die einen Anspruch auf Gewährung der Abfallgebührenermäßigung für 2023 haben, wurden von Amts wegen ermittelt. Die Ermäßigung wurde bereits auf dem Jahresbescheid 2024 über die Grundbesitzabgaben berücksichtigt und erstattet. Leider wird diese Erstattung als Folge des Cyberangriffs auf dem Bescheid zur Fälligkeit 1. März 2024 noch immer als Guthaben ausgewiesen. Eine doppelte Erstattung erfolgt jedoch nicht. Es ist der Betrag zu zahlen, der jeweils zu den Fälligkeiten 15. August und 15. November ausgewiesen ist. Für Lastschriftkunden erledigt dies bequem die Stadtkasse. Selbstzahlende werden gebeten, diese Besonderheit bei der Überweisung zu beachten.

Wichtige Formulare und Informationen sind auf der Homepage www.arnsberg.de/steuern zu finden. Weitergehende Informationen zum Thema wurden auf der Internetseite der Stadt Arnsberg zusammengestellt unter dem Link www.arnsberg.de/aenderungssteuerbescheid.

Rückfragen zu den Bescheiden beantwortet der Fachdienst Steuern (Sachbearbeiter:in laut Bescheid).

Trotz der Einbindung aller Mitarbeitenden im Fachdienst Steuern in die Telefonhotline kann es zu Wartezeiten bzw. Nichterreichbarkeit kommen, wenn alle Mitarbeitenden im Gespräch sind. Die Stadtverwaltung bittet diesbezüglich um Verständnis.

Der Fachdienst Steuern ist auch über die FAX-Nummer 02932 201-1864 und die E-Mail-Adresse steuern@arnsberg.de zu erreichen. Bei Nutzung der E-Mail-Adresse ist ggfs. eine Telefonnummer anzugeben, da die Verwaltung aufgrund des Steuergeheimnisses und der Datenschutzgrundverordnung nicht per Mail sondern nur telefonisch oder schriftlich (per Brief) antworten darf.

Kontakt: Ramona Eifert, Pressestelle Stadt Arnsberg, r.eifert@arnsberg.de, Tel. 02932 / 201 1316