Meldungsdatum: 11.07.2024

Stadtrat hat neue Elternbeiträge und Essengelder beschlossen – Sonderkündigungsrecht eingeräumt

Der Rat der Stadt Iserlohn hat in seiner Sitzung am 2. Juli entschieden, die Elternbeiträge und Essensgelder in den städtischen Offenen Ganztagsschulen (OGS) zum 1. August anzupassen. Es bleibt allerdings bei der im überregionalen Vergleich hohen Beitragsfreiheit bis 42.000 Euro.

Folgende neue Beiträge für Betreuungen gelten ab dem 1. August

Die Beiträge der Essensgelder werden zum 1. August von 40 auf 60  Euro erhöht.

 

Verwaltungsvorstand hat Sonderkündigungsrecht beschlossen

Der Verwaltungsvorstand der Stadt  Iserlohn hat am 9. Juli beschlossen, den betroffenen Eltern  ein Sonderkündigungsrecht für den OGS-Platz bis zum 30. September 2024 einzuräumen.

Die Kündigung muss bis spätestens 30. September 2024 mit folgenden Angaben: Name der Erziehungsberechtigten, Name und Geburtsdatum des Kindes, Anschrift, Name der OGS sowie Gruppe bzw. Klasse des Kindes, mit dem Betreff Sonderkündigung OGS
per E-Mail an ogs@iserlohn.de oder per Post  an Stadt Iserlohn, Bereich OGS, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, erfolgen.

Der Bereich Offener Ganztag der Stadt Iserlohn wird rechtzeitig über weitere Entwicklungen informieren. Die Mitarbeitenden stehen zudem für Rückfragen und weitere Informationen unter der Telefonnummer 02371 217 2261 oder per E-Mail an ogs@iserlohn.de zur Verfügung.