Meldungsdatum: 12.07.2024

Neue Online-Leistung der Ausländerbehörde

Ab sofort bietet die Ausländerbehörde des Landkreis Peine die Abgabe der sogenannten Verpflichtungserklärung als Online-Leistung an. Im Serviceportal des Landkreis Peine (service.landkreis-peine.de) können nun reibungslos alle notwendigen Daten und Dokumente abgegeben werden und direkt eine Bezahlung erfolgen.

Kann der Verpflichtungsgeber sich mittels Online-Ausweisfunktion (eID) ausweisen, hat er online bezahlt und sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Verpflichtungserklärung direkt postalisch nach Hause übersandt werden. Der bisher zwingend notwendige Vorsprachetermin in der Ausländerbehörde entfällt dann.

Wird alternativ die Option ohne Authentifizierung gewählt, ist nur noch ein kurzer Vorsprachetermin zur Vor-Ort-Authentifizierung notwendig, den der Verpflichtungsgeber per E-Mail erhält.

Eine Verpflichtungserklärung ist ähnlich wie eine Bürgschaft eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten. Wenn eine im Landkreis Peine lebende Privatperson oder Firma einen Angehörigen eines Drittstaates entweder für einen Kurzaufenthalt (Besuch) oder in speziellen Fällen für einen längerfristigen Aufenthalt (nationales Visum zum Daueraufenthalt) nach Deutschland einladen möchte, ist als Nachweis der Lebensunterhaltssicherung die Vorlage einer bei der Ausländerbehörde abgegebenen Verpflichtungserklärung bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland des Gastes zur Beantragung des notwendigen Visums erforderlich.

Pressekontakt: Katja Schröder, Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 05171/401-1101, Mail: k.schroeder@landkreis-peine.de