Meldungsdatum: 18.07.2024

Blauzungenkrankheit erreicht den Hochauerlandkreis

 In einem Mutterkuhbestand im Hochsauerlandkreis ist ein Tier positiv auf die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 getestet worden. Es handelt sich um den ersten Nachweis im Hochsauerlandkreis des erstmals 2023 in den Niederlanden festgestellten Serotyps 3 der Blauzungenkrankheit. Die Bestätigung erfolgte am Dienstag (17.07.2024) durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Westfalen. Eine Gefahr für Menschen besteht nicht.

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden (zum Beispiel Lamas, Alpakas) übertragbare Krankheit. Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken. Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem hohes Fieber, gerötete Maulschleimhäute, vermehrter Speichelfluss sowie eine geschwollene und in seltenen Fällen eine blau verfärbte Zunge. An den Klauen kann es zu einer schmerzhaften Kronsaumentzündung kommen, die zu Lahmheiten führt.

Die Blauzungenkrankheit gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss dem Veterinäramt gemeldet werden. Die Blauzungenkrankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Menschen und andere Tiere sind demnach nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.

Von dem Virus sind viele verschiedene Untergruppen (Serotypen) bekannt, die jeweils unterschiedliche krankmachende Eigenschaften aufweisen. Der aktuell auftretende Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Symptome. Bei Rindern wird oft ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert. Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf der Erkrankung oft schmerzhaft. Zum Teil muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden.

Bereits im Oktober 2023 hatte das Land NRW den Status „frei von Blauzungenkrankheit“ verloren, nachdem in einem Schafbestand im Kreis Kleve der Erreger der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 erstmals in Deutschland festgestellt wurde. Seitdem können empfängliche Tiere aus NRW nur unter bestimmten Voraussetzungen in andere Gebiete, die frei von Blauzungenkrankheit sind, verbracht werden. Neben NRW gelten mittlerweile auch die Bundesländer Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen aufgrund von Seuchenausbrüchen als nicht mehr frei von Blauzungenkrankheit.

Um das Risiko einer Infektion zu reduzieren, können Tierhalter empfängliche Tierarten mit Abwehrmitteln gegen Stechmücken, sog. Repellentien, behandeln. Ein Schutz vor einer Erkrankung und Weiterverbreitung ist durch eine vorbeugende Impfung gegen den neuen Serotyp 3 zu erwarten. Zwar ist in der EU noch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar, allerdings eröffnet das Tierarzneimittelrecht den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Impfstoffe auch ohne entsprechende Zulassung anzuwenden. Hiervon hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Gebrauch gemacht, indem es im Juni per Eilverordnung für einen Zeitraum von sechs Monaten die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet hat.

Bei der Tierseuchenkasse NRW können Tierhalter eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann, sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse/Landwirtschaftskammer NRW. Auf der Internetseite des LANUV (www.lanuv.nrw.de) sind zudem weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit zu finden.

Pressekontakt: j.uhl