Meldungsdatum: 18.07.2024
Am Wilhelmitorufer der Oker, zwischen Madamenweg und Wichmannhallen, soll ein Bootsanleger gebaut werden. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag hat die Verwaltung in den Gremienlauf gegeben.
Von dem Steg profitiert nicht nur der stadtweite Wassersport, er kommt insbesondere den Bewohnerinnen und Bewohnern des angrenzenden Sanierungsgebiets ‚Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet‘ zugute. Entsprechend der Geländestruktur und dem Baumbestand soll er mit einem neuen, gepflasterten Weg einschließlich einer mehrteiligen Treppe, voraussichtlich aus Stahl, erschlossen werden. Für einen barrierefreien Zugang ist die Böschung zu steil. Eine Rampe mit geringerer Steigung kann wegen erhaltenswürdiger großer Bäume nicht umgesetzt werden.
Die geplante Bootsanlage besteht aus zusammengesetzten Schwimmpontons mit einer Gesamtgröße von fünf mal 1,5 Metern. Am Rand werden niedrigere, beplankte und mit Fendern versehene Pontons das Anlegen flacher Booten, z.B. Kajaks, und ein bequemes Aussteigen ermöglichen.
Eine vier Meter lange und einen Meter breite Rampe aus Gitterrost und mit einseitigem Handlauf verbindet die Pontons mit dem Ufer. Diese Art von Bootanlegern findet sich bereits an mehreren Standorten entlang der Oker und den beiden Okerumflutgräben.
Das Projekt soll im vierten Quartal dieses Jahres verwirklicht werden, beginnend mit dem Bootssteg, dessen Kosten auf rund 25.000 Euro brutto veranschlagt werden, gefolgt von Weg und Treppe (rund 52.000 Euro).
Die Stelle, an der der Bootsanleger errichtet werden soll, grenzt an das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ und befand sich bis zur zweiten Teilaufhebung im Jahr 2018 darin. In der letzten Fortschreibung des Förderprogramms wurde im Teilbereich „Oker“ als geplante Maßnahme ein Bootanleger im westlichen Okerumflutgraben in der Nähe des Madamenwegs benannt. Auf Basis der vorliegenden Planung (siehe anhängende Beschlussvorlage 23-22757) soll die jetzige Maßnahme realisiert werden.
Es ist daher beabsichtigt, sie aufgrund ihrer angrenzenden Lage zum Sanierungsgebiet und ihres Nutzens für die Bewohnerinnen und Bewohner des „Soziale-Stadt-Gebiets“ aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren. Die Förderfähigkeit kann jedoch erst im Rahmen der Prüfung im Nachgang festgestellt werden. Die Förderquote beträgt zwei Drittel durch Bundes- und Landesmittel. Somit müsste nur ein Drittel durch die Stadt Braunschweig aufgebracht werden. Sollte die Förderfähigkeit vom Land Niedersachsen nicht anerkannt werden, ist die Finanzierung der Maßnahme durch städtische Mittel für nicht förderfähige Kosten aus dem Projekt „Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet“ gesichert.
Zu dem Vorschlag wird der Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet angehört (6. August). Die Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Hochbau am 4. September.
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