Meldungsdatum: 26.07.2024

Landkreis genehmigt freiwillige vorbeugende Impfung gegen Blauzungenkrankheit

Aufgrund der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen hat der Landkreis Peine eine Allgemeinverfügung zur Erleichterung von Impfungen erlassen und damit eine allgemeine Genehmigung für diese Vorsorgemaßnahme erteilt. Tierhalter, die von dieser Genehmigung Gebrauch machen möchten, müssen dies dem zuständigen Veterinäramt mitteilen. Wie die Mitteilung und Dokumentation erfolgen muss und welche Impfstoffe eingesetzt werden dürfen, ist aus der auf der Homepage des Landkreises Peine - www.landkreis-peine.de - veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Blauzungenkrankheit ersichtlich.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Das Virus wird durch bestimmte Mücken (Gnitzen) übertragen, daher bieten Insektizide und Repellentien einen gewissen Schutz, aber es kann dennoch noch zu Infektionen kommen. Bricht die Krankheit im Bestand aus, kann es insbesondere bei Schafen und Ziegen zu großem Leid und hohen Tierverlusten kommen. Rinder erkranken deutlich milder, deutliche Leistungsrückgänge sind aber zu verzeichnen.

Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich.

Die bislang gegen BTV-8 entwickelten Impfstoffe führen nicht zu einer Immunität gegen das jetzt zirkulierende neue Virus BTV-3, auch steht bisher noch kein zugelassener BTV-3 Impfstoff in Europa zur Verfügung.

Daher eröffnet das EU-Recht den zuständigen Behörden die Möglichkeit, die Anwendung eines autologen Impfstoffes zu gestatten. Dies erfolgte durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für drei immunologische Tierarzneimittel. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt die Anwendung dieser Impfstoffe, um Schafe und Rinder gegen den neuen Serotyp der Blauzungenkrankheit zu schützen.

Pressekontakt: Fabian Laaß, Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit; f.laass@landkreis-peine.de; 05171/401-1105