Meldungsdatum: 26.07.2024
Hintergrund der Änderungen ist eine rechtliche Vorgabe. Schutzstreifen in Kreisverkehren sind gemäß VwV zu § 41 StVO, zu Zeichen 215 (Kreisverkehr), Randziffer 6, unzulässig. Bei dem vormals vorhandenen Schutzstreifen handelte es sich um einen Altbestand, die Entfernung wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Polizei und dem Regierungspräsidium Darmstadt angeordnet.
Die Markierung innerhalb des Kreisels wurde so angepasst und verschmälert, dass Rad- und KFZ-Verkehr künftig gemeinsam und hintereinander fahren.
Pressekontakt: Sebastian Mack, oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de
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