Meldungsdatum: 01.08.2024
Münster (SMS) Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) soll es ab dem 1. November dieses Jahres einfacher werden, den Eintrag über das eigene Geschlecht und den Vornamen ändern zu lassen. Die Anmeldung zur gewünschten Änderung muss drei Monate vorab beim Standesamt erfolgen. Das Standesamt der Stadt Münster bietet dafür ab Donnerstag, 1. August, Termine auf seiner Homepage an.
Das SBGG löst das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ab und erleichtert transgeschlechtlichen sowie nichtbinären und intergeschlechtlichen Personen die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag. Volljährige und Minderjährige mit ihrer gesetzlichen Vertretung können dafür eine Erklärung beim Standesamt abgeben.
„Wir freuen uns, dass der Weg zur Änderung von Vornamen und Personenstand nun leichter wird. Insbesondere für transgeschlechtliche Menschen ist das neue Selbstbestimmungsgesetz wegweisend, denn für die Änderung des Vornamens und des Personenstands genügt nun eine einfache Erklärung einer Person“, sagt Markus Chmielorz vom städtischen Amt für Gleichstellung. Das Amt fördert seit dem Jahr 2020 Beratungsangebote für trans- und intergeschlechtliche Personen. Vor allem für transgeschlechtliche Menschen sei das SBGG „ein wichtiger Schritt für den Abbau von Diskriminierungen und Benachteiligungen“, so Chmielorz weiter.
Bisher mussten transgeschlechtliche Menschen ein langwieriges und kostspieliges Begutachtungsverfahren durchlaufen, um Personenstand und Vornamen ändern zu können. Interessenverbände und auch die von der Stadt Münster geförderten Beratungsstellen für trans- und intergeschlechtliche Personen hatten sich lange für die Abschaffung des TSG und für ein Selbstbestimmungsgesetz stark gemacht.
Terminbuchungen sind auf der Homepage des Standesamtes unter https://termine.stadt-muenster.de/select2?md=13 möglich. Informationen zu Beratungsangeboten gibt es auf der Homepage des Amts für Gleichstellung https://www.stadt-muenster.de/gleichstellung/gewalt/diskriminierung/homo-und-transfeindlichkeit.
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