Meldungsdatum: 06.08.2024

Vereinbarung mit Hamm

Kreis übernimmt weiter Aufgaben im Veterinär- und Lebensmittelbereich

Es ist eine Vereinbarung mit der Stadt Hamm die seit 60 Jahren besteht: Die Kreisverwaltung übernimmt die Aufgaben des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung. Das soll künftig so bleiben, sagen die Verwaltungsspitzen und unterschrieben am 5. August eine aktualisierte Vereinbarung, die der Kreistag im Juli 2024 so beschlossen hatte.

„Wir mussten die öffentlich-rechtliche Vereinbarung überarbeiten – die letzte Aktualisierung gab es im Jahr 2003“, so Landrat Löhr. „Seitdem hat sich aber viel getan und so mussten die Inhalte überarbeitet werden.“ Zu den Aufgabenbereichen der Kreisverwaltung gehören damit zum Beispiel weiterhin die Tierseuchenbekämpfung, die Arznei- und Futtermittelüberwachung, der Tierschutz im privaten Bereich sowie die Lebensmittelüberwachung im Stadtgebiet Hamm.

„Die Zusammenarbeit war immer partnerschaftlich und vertrauensvoll. Das wollen wir fortführen“, so Dezernent Jörg Mösgen. „Wir wissen um die Bedeutung für den Verbraucherschutz und die Tiergesundheit. Eine immens wichtige Aufgabe, die mit Blick auf aktuelle Entwicklungen zum Beispiel im Bereich der Afrikanischen Schweinepest bei Schweinen, der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen oder der Blauzungenkrankheit bei Schafen immer wichtiger wird.“ PK | PKU

BU vorne: Dezernent Jörg Mösgen (l.) und Landrat Mario Löhr (r.) bei der Unterschrift. Dahinter von links: Jörg Wiesemeier (Leiter Ordnungsamt Stadt Hamm), Fachbereichsleiterin Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Dr. Anja Dirksen und Dezernent Holger Gutzeit. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Pressekontakt: Max Rolke | E-Mail max.rolke@kreis-unna.de | Fon 0 23 03 27 11 13


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©  Foto: Max Rolke – Kreis Unna
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BU vorne: Dezernent Jörg Mösgen (l.) und Landrat Mario Löhr (r.) bei der Unterschrift. Dahinter von links: Jörg Wiesemeier (Leiter Ordnungsamt Stadt Hamm), Fachbereichsleiterin Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Dr. Anja Dirksen und Dezernent Holger Gutzeit.