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Meldungsdatum: 09.08.2024

Asiatische Hornisse ist im Kreis Soest angekommen

Funde und Sichtungen sind meldepflichtig

Sie ist die kleinere Verwandte der Europäischen Hornisse und breitet sich aktuell rasant in Nordrhein-Westfalen aus: die Asiatische Hornisse. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass Funde und Sichtungen des Insekts meldepflichtig sind.

Vergangene Woche war die Asiatische Hornisse erstmals im Kreisgebiet gemeldet worden. Ein Bürger aus Soest hatte sie dem Neobiota-Portal des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW gemeldet, über das gebietsfremde Arten erfasst werden. „In dem Portal sind alle bisher bekannten Fundpunkte der Asiatischen Hornisse in NRW mit Datum vermerkt“, erklärt Marianne Rennebaum, im Kreishaus Sachgebietsleiterin Natur- und Landschaftsschutz der Abteilung Umwelt.

Bei der Asiatischen Hornisse handelt es sich um eine invasive Art, die heimische Arten verdrängen kann und eine Gefahr für die Vielfalt in ihrem neuen Siedlungsgebiet darstellt. So ernährt sich Vespa velutina größtenteils von anderen Insekten wie Fliegen und Mücken. Aber auch Bienen stehen auf dem Speiseplan – ihr Anteil am Nahrungsbedarf der Asiatischen Hornisse kann laut LANUV bis zu 85 Prozent betragen. Ist ein Bienenvolk nachhaltig geschwächt, kann die Art in den Bienenstock eindringen, den Honig fressen und die Brut entfernen. Deshalb sind Imker in besonderer Weise von dem Vorrücken der Asiatischen Hornisse betroffen. 

Vespa velutina fällt unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung und ist damit tilgungspflichtig. Das bedeutet, dass eine Verpflichtung zur Entnahme besteht. Funde und Sichtungen sollten deshalb umgehend im Neobiota-Portal unter https://neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/fundpunkte/erfassung gemeldet werden. „Nach Möglichkeit sollte dafür auch ein Bildbeleg hochgeladen werden, damit die Asiatische Hornisse, die unserer Europäischen Hornisse recht ähnlich sieht, zweifelsfrei identifiziert werden kann“, rät Marianne Rennebaum.

Kann das LANUV bestätigen, dass es sich um die Asiatische Hornisse handelt, wird der zuständige Kreis informiert. Denn die Kreise tragen aktuell noch die Verantwortung für die Bekämpfung der Nester der Asiatischen Hornisse. In dem Soester Fall hat ein Schädlingsbekämpfer das gemeldete Nest umgehend entfernt. Außerdem wurde der genaue Standort des Nests noch am Tag der Meldung im Neobiota-Portal eingepflegt.

„Die Asiatische Hornisse ist, solange sie nicht aktiv bedroht wird, ebenso friedfertig wie unsere Europäische Hornisse. Dennoch gilt: Abstand wahren und nicht das Nest selbständig entfernen“, hält Marianne Rennebaum fest.

Pressekontakt: Pressestelle, Susanne Schulte-Nölle, Telefon 02921/302546


 

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