Hamm, 08. August 2024
Förderprogramm gegen Einsamkeit
Die Stadt Hamm nimmt am Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ teil – Antragsstart ist der 19. August 2024. Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt Hamm erhält auch 2024 Fördermittel in Höhe von 19.000 Euro. Jedes förderwürdige Projekt erhält einen Festbetrag von 1.000 Euro. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 1.000 Euro betragen.
Das diesjährige Thema des Programms lautet: „Miteinander engagiert – Du + Wir = Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“. Das Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an Engagement gegen Einsamkeit in allen Altersklassen und Zielgruppen. Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die sich an von Einsamkeit betroffene oder bedrohte Personen direkt richten, wie die Schaffung von Begegnungsorten oder Angeboten, um wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen. Denkbar sind auch Fortbildungen für Engagierte, um für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und Strategien gegen Einsamkeit für das eigene Vereinsleben zu entwickeln. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung, Mobbing und für Toleranz und Integration können das Miteinander stärken und dadurch zur Prävention von Einsamkeit beitragen. Viele Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen engagieren sich schon heute gezielt in Projekten gegen Einsamkeit.
Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen in der Stadt Hamm können vom 19. August bis einschließlich 1. November 2024 digital einen Antrag auf Förderung im Rahmen von „2000 x 1.000 Euro für das Engagement“ über das Portal www.engagementfoederung.nrw stellen. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden. Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Stadt Hamm. Sollten die zugewiesenen Fördermittel vor dem 01. November 2024 erschöpft sein, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung auf dem online-Portal geschlossen.
Für weitere Informationen, Fragen zur Antragstellung und Förderfähigkeit steht Herr Otmar Wulf, Bürgeramt Hamm-Heessen (Telefon 02381/17-9700 oder per Mail wulfo@stadt.hamm.de) als Ansprechperson zur Verfügung.
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