Meldungsdatum: 12.08.2024
Was ist zur Anmeldung mitzubringen?
Zur Anmeldung müssen die Geburtsurkunde des Kindes, das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Herten sowie der aktuelle Impfpass – zwecks Überprüfung des Masernschutzes – mitgeführt werden. Grundsätzlich müssen die Kinder bei der Anmeldung anwesend sein (Erfordernis nach §36 Abs.3 SchulG). Ausnahme von dem Grundsatz können an den Info-Abenden erfragt werden.
Eltern und Erziehungsberechtigte, die bisher keine Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, sollten sich telefonisch mit der Grundschule ihrer Wahl in Verbindung setzen, um einen Anmeldetermin abzustimmen. Auch Kinder, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, müssen zunächst bei der gewählten Grundschule angemeldet werden.
Auf Basis des Schulgesetzes NRW werden die Anmeldungen für Schulneulinge auch für das Schuljahr 2025/26 frühzeitig durchgeführt. Dies gibt den Schulen mehr Zeit, die Ausgangslage gründlich zu erfassen. Außerdem können die Eltern und Erziehungsberechtigten länger und intensiver beraten werden.
Wer ist ab dem 1. August 2025 schulpflichtig?
Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren wurden, werden zum 1. August 2025 schulpflichtig. Auch Kinder, die nach diesem Stichtag geboren wurden, können schon zum Schuljahr 2025/26 eingeschult werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern und Erziehungsberechtigten.
Für Rückfragen stehen die jeweiligen Schulsekretariate oder das Amt für schulische Bildung und Sport unter der Telefonnummer 02366 303-371 gerne zur Verfügung.
Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de
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