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Meldungsdatum: 13.08.2024

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Online-Vortrag des Kreises Borken am Dienstag, 27. August 2024

Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten beeinträchtig und deshalb auf personelle Hilfe angewiesen ist. „Das können körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen sein“, sagt Gudula Decking, Koordinatorin der Pflegeberatung des Kreises Borken. Ob und in welchem Maße jemand pflegebedürftig ist, stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen fest. Diese Begutachtung in Verbindung mit einer Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist Voraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Gudula Decking geht in ihrem Online-Vortrag am Dienstag, 27. August 2024, von 19 bis 20 Uhr über die Plattform Zoom genau auf dieses Thema ein und erklärt den Ablauf der Antragstellung bei der Pflegekasse, die anschließende Begutachtung sowie den Inhalt des Gutachtens.

Dem kostenlosen Vortrag kann ohne vorherige Anmeldung unter dem Link www.kreis-borken.de/pflege-vortrag beigetreten werden.
Meeting-ID: 923 767 40948
Kenncode: rV9Hb2

Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.pflege-kreis-borken.de zu finden.

Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427


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Referentin Gudula Decking

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Referentin Gudula Decking