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Meldungsdatum: 13.08.2024

Hinweis des Kreises Borken:

Altlastenauskünfte online nur über das Formular der Internetseite der Kreisverwaltung beantragen!

In den letzten Wochen gingen beim Fachbereich Natur und Umwelt mehrere Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ein, die online vermeintlich dort einen Antrag auf Altlastenauskunft gestellt und dann keine Antwort darauf vom Kreis Borken erhalten hatten. Dazu erklärten die Betroffenen, dass sie bereits im Vorfeld bei der Antragstellung im Internet jeweils 24,90 Euro per PayPal überwiesen hätten. Dies ist für den Kreis Borken Anlass zu folgendem Hinweis: Altlastenauskünfte und anschließende eventuelle negative Antworten der Kreisverwaltung sind kostenlos. Erst bei einer positiven Auskunft, also bei einem bestehenden Altlastenverdacht oder einer tatsächlichen Altlast, erhebt der Kreis eine Gebühr in Abhängigkeit des Aufwands.

Aufgrund einer weiteren Beschwerde konnte dann festgestellt werden, dass im Internet deutschlandweit eine Seite von einem ausländischen Anbieter für Altlastenauskünfte betrieben wird. Dessen „Dienstleistung“ besteht laut dort ausgewiesener Information darin, die Daten gegen ein Entgelt von 24,90 Euro an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Solche externen „Dienstleistungen“ sind aber völlig überflüssig, betont der Kreis mit Blick auf seine oben geschilderte Verwaltungspraxis.

Die Krux ist allerdings: Bei der Google-Suche „Altlastenauskunft Kreis Borken online“ erscheint diese aus dem Ausland betriebene Internetseite an erster Stelle und kann somit von eiligen Betrachtern durchaus mit der Seite des Kreises Borken verwechselt werden. Der Kreis Borken bittet daher darum, Altlastenauskünfte direkt über das Formular beim Kreis Borken unter www.kreis-borken.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=161 anzufordern, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Pressekontakt: Fabienne Toholt (Volontärin) 02861 / 681-2428


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Das Kreishaus in Borken

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