Meldungsdatum: 14.08.2024

Förderprogramm Klimaschutz des Kreises Viersen stößt erneut auf großes Interesse

Das Förderbudget für erstes Förderfenster 2024 ausgeschöpft / Aktuell werden keine weiteren Förderanträge angenommen

Am 14. August um 9 Uhr ist die Antragstellung im Rahmen des diesjährigen Förderprogramms Klimaschutz des Kreises Viersen gestartet. Privatpersonen haben die Möglichkeit erhalten, Zuschüsse für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Stecker-Solar-Geräte („Balkonkraftwerke“) und Wallboxen zu beantragen. Wie auch im vergangenen Jahr ist das Förderprogramm erneut auf großes Interesse gestoßen. Insgesamt wurden über 900 Anträge im System registriert. Die Hälfte der eingegangenen Anträge bezieht sich auf den Fördergegenstand Stecker-Solar-Geräte. Dach-PV und Batteriespeicher umfassen jeweils 20% der insgesamt eingegangenen Förderanträge und Wallboxen machen 10% aus. Damit ist das vorgesehene Budget für das erste von zwei Förderfenstern im Jahr 2024 mehr als ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist aktuell nicht mehr möglich. Die eingegangenen Anträge werden nun geprüft und die Antragstellenden erhalten im Anschluss eine schriftliche Rückmeldung. Um Fördermittel zu erhalten, darf erst nach Erhalt der schriftlichen Zusage (Förderzusage) mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme begonnen werden. Die Kreisverwaltung bittet darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Das Förderprogramm ist Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes, welches der Kreis Viersen gemeinsam mit den Städten Tönisvorst und Viersen, sowie den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal umsetzt. Ziel des Förderprogramms ist es, Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreisgebiet zu unterstützen.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Wechselrichterleistung im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) maximal 800 Watt betragen darf. Übersteigt die Wechselrichterleistung eines Stecker-Solar-Gerätes die 800 Watt, sind die Sonderregelungen des EEG nicht mehr anwendbar. Dies gilt auch dann, wenn die Wechselrichterleistung auf 800 Watt gedrosselt ist.

Es sind daher auch ausschließlich Stecker-Solar-Geräte förderfähig, die eine Wechselrichterleistung von 800 Watt nicht überschreiten. Wechselrichter mit einer höheren Leistung, die auf 800 Watt gedrosselt werden, sind nicht förderfähig. Das zweite Förderfenster mit den gleichen Fördergegenständen ist für November 2024 vorgesehen.

Informationen zum Förderprogramm sind auf folgender Internetseite zu finden: www.kreis-viersen.de/foerderprogramm-klimaschutz