Meldungsdatum: 21.08.2024
Im Rahmen der NRW-weiten Vermittlungsoffensive ruft das Jobcenter des Kreises Borken Arbeitgeber dazu auf, „chancengebende Unternehmen“ zu werden und auch Personen mit nicht optimalen Startbedingungen eine Beschäftigung zu geben. Das können zum Beispiel Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder mit unzureichenden Sprachkenntnissen sein. In diesem Zusammenhang ist die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) ein Instrument, um Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher eine Beschäftigung zu ermöglichen. Der Begriff „Arbeitnehmerüberlassung“ bedeutet, dass ein Personalvermittler seine bei ihm beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei anderen Unternehmen einsetzt. Im Branchenvergleich liegt kreisweit der Anteil der Integrationen im ANÜ-Bereich konstant bei 21 Prozent und somit auf Platz eins. Bei der Integration der Menschen mit Fluchthintergrund liegt der ANÜ-Anteil sogar bei 26 Prozent.
Einer der vielen Personalvermittler im Kreis Borken ist die profil Personalservice GmbH mit Hauptsitz in Kleve und seit 2005 mit einer Niederlassung in Borken. Die Firma bietet ANÜ in zahlreichen Berufsfeldern und Branchen an. Seit vielen Jahren steht das Unternehmen mit dem Jobcenter der Stadt Borken im intensiven Kontakt, um passende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu finden.
Die profil Personalservice GmbH führt dann mit potenziellen Kundinnen und Kunden ausführliche Gespräche und prüft, ob und für welche Tätigkeit die Person geeignet ist. Im Anschluss erhält das Jobcenter eine Rückmeldung über das Gespräch und, ob eine Beschäftigung realisiert werden kann. Dieser Austausch ist ein wesentlicher Aspekt in der Zusammenarbeit. Falls der erste Arbeitseinsatz nicht sofort funktioniert, bietet die Personalvermittlungsfirma auch weitere Beschäftigungsversuche in anderen Tätigkeitsfeldern an. Gerade Kundinnen und Kunden, die bereits seit langem nicht mehr in der Arbeitswelt eingebunden waren, brauchen oft mehrere Anläufe, um sich wieder im Arbeitsalltag zurecht zu finden.
Die Bereitschaft der Unternehmen, im Rahmen der ANÜ auch Personen mit Sprachbarrieren oder fehlendem Berufsabschluss einzustellen, hat sich deutlich gewandelt und ist offener geworden. In vielen Betrieben arbeiten bereits Menschen mit Migrationshintergrund, die dann oft Bezugsperson für neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden und vor allem auch bei Sprachproblemen und der kulturellen Eingewöhnung helfen können. Im optimalen Fall „finden sich“ Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ANÜ und es erfolgt nach einiger Zeit eine Übernahme in die direkte Beschäftigung. Die ANÜ ist somit ein Sprungbrett für diejenigen, die vielleicht im direkten Arbeitsmarkt eher geringe Einstellungschancen haben, aber über den Weg der ANÜ letztlich in dauerhafte Beschäftigung gelangen können.
Zum Hintergrund:
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil setzt sich mit einem „Job-Turbo“ dafür ein, die Integration von Geflüchteten, vorrangig aus der Ukraine, in den Arbeitsprozess deutlich zu beschleunigen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat diesen „Job-Turbo“ für die kommunalen Jobcenter in eine landesweite Vermittlungsoffensive überführt. Im Unterschied zum „Job-Turbo“ soll damit in NRW der Blick nicht ausschließlich auf (ukrainische) Geflüchteten liegen, sondern alle Erwerbslosen umfassen.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
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