Meldungsdatum: 16.08.2024

Lärmaktionsplan – 2. Bürger:innenbeteiligung beginnt am Montag, 19. August

Umsetzung der EU-Lärmschutzrichtlinie

Auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde 2023 vom Land NRW für das Stadtgebiet Arnsberg eine Lärmkarte für Hauptverkehrsstraßen (Bundesfernstraßen, Landesstraßen jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr) veröffentlicht. Im Rahmen einer 1. Öffentlichkeitsbeteiligung bestand hier bereits die Möglichkeit Lärmprobleme darzustellen.

Möglichkeit Lärmprobleme darzustellen

Der Entwurf eines von der Stadt Arnsberg aufzustellenden Lärmaktionsplanes wird vom 19.08.-01.09. unter https://beteiligung.arnsberg.de veröffentlicht. In diesem Zeitraum besteht auch die Möglichkeit Stellungnahmen zu diesem Entwurf abzugeben.

Lärmkartierung alle fünf Jahre neu

Die Lärmkartierung und darauf aufbauend die Lärmaktionsplanung wird alle fünf Jahre erneuert. Auch wenn formal ein neuer Lärmaktionsplan erstellt wird, sind die Gründe der Kartierung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, die vor Lärm schützen sollen, vergleichbar. Der aktuelle Lärmaktionsplan baut somit auf vorherige Fassungen auf.

Kontakt

Kontakt: Stadt Arnsberg, FD Umwelt | Ressourcenschutz, Tel. 02932 201-1398, umwelt@arnsberg.de, Postadresse: Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg

Kontakt: Pressestelle Stadt Arnsberg, Frank Albrecht, Telefon: 02932 201 1477