Meldungsdatum: 16.08.2024

Kreis Viersen nimmt an Landesprogramm zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement teil

Organisationen und Initiativen können ab dem 19. August Antrag stellen / Förderung von je 1.000 Euro

Engagierte zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Kreis Viersen können ab dem 19. August 2024 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" stellen. Antragsberechtigt sind neben Vereinen und Stiftungen etwa auch Initiativen.

Vorhaben, die zum diesjährigen Themenschwerpunkt "Miteinander engagiert - Du+Wir=Eins.  Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit " passen, können mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden. Der Kreis Viersen erhält aus dem Programm 29.000 Euro an Fördermitteln.

Andrea Milz, die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, erklärt: "Immer mehr Menschen fühlen sich einsam. Das passiert nicht irgendwo, sondern mitten in der Gesellschaft, in der Nachbarschaft. Gemeinschaft lebt von Achtsamkeit und aktivem Miteinander. Hier kann mit wenigen Mitteln Großes erreicht werden und hier setzt das Förderprogramm an, mit dem tolle Projekte auf den Weg gebracht werden können.“

„Einsamkeit hat viele Gesichter, macht nicht nur körperlich und psychisch krank, sondern verhindert auch Teilhabe an Gesellschaft und Demokratie. Dem wollen wir engagiert entgegentreten. Daher freut es mich, dass wir Fördermittel an bürgerschaftliche Initiativen und Vereine ausgeben können – machen Sie davon Gebrauch“, ermuntert Landrat Dr. Andreas Coenen.

Mit dem im Jahre 2021 erstmals aufgelegten Förderprogramm des Landes soll auch im Jahre 2024 bürgerschaftliches Engagement in Nordrhein-Westfalen gestärkt werden.

Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung gibt es online unter https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement

Die Antragstellung ist ab dem 19. August 2024 möglich und erfolgt online unter https://www.engagementfoerderung.nrw  

Der Kreis Viersen beantwortet Rückfragen telefonisch unter 02162/39-1626 oder per E-Mail an sozialamt@kreis-viersen.de