Meldungsdatum: 20.08.2024

Interessenbekundungsverfahren zur Förderung eines Offenen Treffs in Nordwest

Landeshauptstadt ruft zur Beteiligung auf

Die Landeshauptstadt Magdeburg wird ab dem kommenden Jahr einen neuen Offenen Treff im Stadtteil Nordwest fördern. Dieser soll die Angebote für Einwohnende im Stadtteil dauerhaft erhalten und verbessern. Die Stadt ruft interessierte Vereine und Verbände dazu auf, sich am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen.

 

„Durch die geplante Förderung eines Offenen Treffs im Stadtteil Nordwest soll eine Versorgungslücke vermieden werden“, begründet der zuständige Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk, das Interessenbekundungsverfahren. „Die Verwaltung stellt für das Jahr 2025 dazu 35.000 Euro sowie das Objekt in der Hugo-Junkers-Allee 54a zur Verfügung. Lediglich die Betriebs- und Nebenkosten müssen vom Träger übernommen werden.“  

 

Offene Treffs sind Orte der Begegnung, Kommunikation und Partizipation. Diese sollen Möglichkeiten zur freien und strukturierten Begegnung schaffen, um vor allem älteren Menschen Kontakte und einen niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel der offenen Angebote ist zudem die Vermeidung von Alterseinsamkeit.

 

Das Gebäude mit Garten in der Hugo-Junkers-Allee 54a wird durch die Stadt bereitgestellt. Die Betriebs- und Nebenkosten für das Objekt betragen derzeit ca. 7.000 Euro. Gefördert werden ausschließlich offen zugängliche Angebote. Sie sollten zudem mindestens an drei Tagen in der Woche stattfinden. Möglich wären beispielsweise Mittagstische, Sport- und Tanzangebote, Ausflüge, Vorträge, Smartphonekurse oder Spiel- und Unterhaltungsangebote.

 

Konzeptvorschläge einschließlich Finanzierungspläne können bis zum 25. Oktober in digitaler Form eingereicht werden. Die Unterlagen zur Beteiligung können zuvor im Sozial- und Wohnungsamt bei Steven Wilke unter der Rufnummer 0391/540 6617 oder per E-Mail an Steven.Wilke@soz.magdeburg.de angefordert werden.

 

Die Interessenbekundungen werden anschließend auf Basis formaler Kriterien sowie der Leistungsbeschreibung geprüft und bewertet. Nach Abschluss der Prüfung wird das aussichtsreichste Konzept zur Antragstellung aufgefordert.