Meldungsdatum: 22.08.2024

Heimatfest – letzte Informationen für Besucherinnen und Besucher

Auf Kirmes, Konzerte und vieles mehr können sich Besucherinnen und Besucher nächste Woche beim 43. Heimatfest freuen. Zu der beliebten Traditionsveranstaltung mit abwechslungsreichem Programm werden vom 30. August bis zum 01. September wieder Tausende Menschen in Halterns Innenstadt erwartet. Nun geben Stadtagentur und Ordnungsamt die letzten Informationen für einen reibungslosen Ablauf heraus.

Wochenmarkt am 30. August muss leider ausfallen

Aufgrund des Heimatfest-Aufbaus muss der Wochenmarkt am Freitag, 30. August, leider ersatzlos ausfallen. Aus logistischen Gründen war es dieses Mal nicht möglich, den Wochenmarkt vorzuziehen.

Diese Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung

In der Innenstadt stehen eine Vielzahl von Radabstellmöglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere in der Mühlenstraße ist ein großer Fahrradabstellplatz ausgewiesen und bekannt gemacht. Eine Parkbucht an der Koeppstraße wird als Fahrradabstellplatz vorgehalten und entsprechend ausgezeichnet. Unmittelbar um die Veranstaltungsflächen befinden sich Haltestellen des ÖPNV. Der Bahnhof Haltern am See ist nur 400 Meter entfernt.

Parkraum steht allgemein im Rahmen des Innenstadtparkrings zur Verfügung. Die Parkflächen sind adäquat ausgeschildert. Zur Entlastung des allgemeinen Verkehrsraums werden in fußläufiger Entfernung neben den Schulhofflächen des Schulzentrums an der Holtwicker Straße auch östlich zur Altstadt Flächen der Seestadthalle an der Hullerner Straße angeboten. Die zusätzliche Kapazität beträgt mehr als 300 Stellplätze. Der Pendlerparkplatz des Bahnhof an der Straße „Zum Ikenkamp“ bietet ebenfalls eine große Anzahl an Parkmöglichkeiten unweit der Innenstadt.

Parken für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen stehen im Bereich der öffentlichen Parkflächen (Innenstadt-Parkring) fest eingerichtete Parkplätze zur Verfügung. Auf dem Hof des nahegelegenen Schulzentrums steht weiterer, ausreichender Parkraum zur Verfügung.

Sperrung des innerstädtischen Verkehrsbereiches

Wegen des Heimatfestes wird der innerstädtische Straßenverkehr von Freitag, 30. August, 10 Uhr, bis Sonntag, 01. September, 22 Uhr, komplett gesperrt. Darauf macht die Stadt Haltern am See auch in einem Brief an die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende aufmerksam.

Ein Befahren und Beparken der Straßen wie z.B. Muttergottesstiege, Rekumer Straße, Disselhof, Mühlenstraße, Lippstraße, Marienhof, Kärntner Platz, Grabenstiege, Wehrstraße, Zum Mühlengraben, Lippmauer, Richthof, Kirchgasse, Zum Stadtgraben, Alisowall, Turmstraße, Gaststiege und Blombrink wird nicht mehr möglich sein.

Der Kärntner Platz wird für den Heimatfestaufbau bereits ab Dienstag gesperrt. Ab Mittwoch, 28. August, ist zudem die Dr. Conrads-Straße von der Schmeddingstraße bis zur Koeppstraße gesperrt.

Toiletten sind auf dem Gelände ausreichend vorhanden  

Im Veranstaltungsbereich sind Toilettenwagen aufgestellt, die das Angebot an öffentlichen Toiletten ergänzen. Einer davon ist direkt gegenüber der Polizeiwache am Kardinal-Graf-von-Galen Park zu finden. An den Parkbuchten steht außerdem ein Behinderten-WC. Weitere WC-Bereiche befindet sich in der Nähe von Autoscooter und „Raupe“ sowie an der Rekumer Straße an der Ecke zur Grabenstiege.

Keine Glasflaschen und kein mitgebrachter Alkohol erlaubt

Wie gewohnt besteht während der Veranstaltung ein Glasverbot in der Innenstadt. Dafür gibt es in diesem Jahr eine Neuauflage des Getränke-Bechers vom Hauptsponsor „Haltern am See. Tut gut“ Mit dem neuen Motiv wird die dritte Edition wie schon die Vorgängervarianten zu einem echten Sammlerstück. 

Ordnungsbehörde und das Jugendamt kontrollieren

Das Heimatfest ist ausdrücklich eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Niederlassungsverbotes (§ 11a der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Das Verbot besagt, dass es nicht erlaubt ist, sich zum Verzehr mitgebrachter alkoholischer und alkoholhaltiger Getränke im Veranstaltungsbereich und in dessen Umfeld niederzulassen. Diese Regelung soll den Alkoholkonsum insbesondere jugendlicher Heimatfestbesucherinnen und -besucher hemmen. Die örtliche Ordnungsbehörde und das Jugendamt werden die Einhaltung des Niederlassungsverbotes konsequent kontrollieren. Ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufnahme von Personalien, die Erteilung von Platzverweisen und die Einleitung von Bußgeldverfahren, sind bei Verstößen möglich.