Meldungsdatum: 28.08.2024
Ärzte und Psychotherapeuten in Magdeburg können Beratungsleistungen zu Kinderschutzfragen künftig bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Basis dafür ist eine landesweite Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten mit den Jugendämtern. Unterzeichnet wurde diese von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt sowie dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag.
Niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner können künftig patientenorientierte Fallbesprechungen zur Gefährdungseinschätzung bei Kindeswohlgefährdung sowie die entsprechende Mitteilung an das Jugendamt bei den Kassen abrechnen. Sie erhalten dafür ein Honorar von der gesetzlichen Krankenversicherung. Bislang wurden die Beratungsleistungen von den Kassen nicht honoriert.
Mit der am 1. August unterzeichneten Vereinbarung soll die Kooperation zwischen Vertragsärzten, Psychotherapeuten und den Jugendämtern vertieft werden, um Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen. Ärzte und Therapeuten können zudem mit Informations- und Fortbildungsangeboten unterstützt werden.
Magdeburgs Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk, begrüßt die Kooperation: „Im Interesse des Kinderschutzes ist die Vereinbarung ein wichtiger Schritt für das Zusammenwirken von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten mit dem Jugendamt. Ziel ist die noch bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei einer Kindeswohlgefährdung.“
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