Meldungsdatum: 28.08.2024

Kreishaus: Neuer Vorschlag für wirtschaftliche Sanierung

(pen) Ein reiner Betriebserhalt, der nur das Notwendigste in den Fokus rückt, und die Kreisverwaltung als Betreiber des Schwelmer Kreishauses ihre Pflichten erfüllen lässt in Kombination mit dem Verschieben der grundlegenden Sanierung um 5 bis 10 Jahre ist technisch möglich, mit 57 Millionen aber deutlich kostenintensiver als zunächst gedacht.

 

Und nicht nur das. Zwingend einzuhaltende Vorgaben der Bauaufsicht in den Bereichen Brand- uArbeitsschutz sowie Strom- und Trinkwasserversorgung müssten an vielen Stellen mit Provisorien erfüllt werden. Weil diese aber nur bis zum Beginn der Sanierung genutzt werden würden, wären die hierfür notwendigen Ausgaben quasi „Wegwerfleistungen“.

 

Mit Blick auf diese Erkenntnisse steht für das mehr als 50 Jahre alte Gebäude der Plan des kompletten Freiziehens und des Sanierens in einem Zug wieder im Fokus. Hierfür kalkuliert die Kreisverwaltung 141 Millionen Euro ein.

 

Diese Informationen und Einschätzungen finden sich in einer Vorlage, in der die Kreisverwaltung die Ergebnisse eines im Februar erteilten Prüfauftrages darstellt. Das mehr als 20-seitige Papier wird jetzt in den politischen Gremien des Ennepe-Ruhr-Kreises beraten, Ende September soll der Kreis dann die notwendigen Weichen für die Zukunft des Kreishauses stellen.

 

„Wir schlagen der Kreispolitik vor, sich für das sofortige Sanieren des Kreishauses auszusprechen. Es war gut und sinnvoll, auch den reinen Betriebserhalt noch zu prüfen und zu bewerten. Die damit verbundenen Hoffnungen auf ein weniger an Belastungen für die Städte haben sich aber nicht erfüllt. Ganz im Gegenteil. Wir würden ihr Geld quasi zum Fenster rauswerfen“, macht Landrat Olaf Schade deutlich.

 

Um die Belastungen für die Städte so gering wie möglich zu halten und die Wirtschaftlichkeit der Sanierung zu erhöhen, hat die Kreisverwaltung diesen Plan im Vergleich zur Ursprungsvariante noch in zwei Punkten verändert.

 

Zum einen sollen nur noch 6 statt wie zuvor geplant 8 Arbeitsplätze pro 10 Beschäftigte vorgehalten werden. Möglich wird dies durch ein konsequentes Digitalisieren der Kreisverwaltung sowie durch eine Flexibilisierung des Arbeitens. Zum anderen ist vorgesehen, bisherige Verwaltungsstandorte aufzugeben und Beschäftigte aus Nebenstellen in das Kreishaus wechseln zu lassen. Damit könnte – bei maximaler Umsetzung – Stand heute ein Weniger an Mietzahlungen und Nebenkosten von 1,1 Millionen Euro pro Jahr verbunden sein.

 

„Ja, die Ausgaben für das Sanieren des Kreishauses treffen die Städte zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt. Der angepasste Plan nimmt darauf allerdings Rücksicht und enthält mit weniger Arbeitsplätzen und weiteren Wegen zudem Zumutungen für die Beschäftigten und die Bürger“, macht Schade deutlich. Zudem verweist er darauf, dass ein Aufschieben der Sanierung die Kosten – Baupreis und Zinsen - hierfür erhöhen dürften.

 

Zu den Auswirkungen der beiden Sanierungsvarianten auf den Kreishaushalt und die Höhe der Kreisumlage heißt es in der Vorlage: Die 57 Millionen Euro für den Betriebserhalt müssten als Rückstellung im Haushalt 2024 auftauchen, würden das Jahresergebnis entsprechend verschlechtern und die Ausgleichsrücklage aufzehren. Damit müssten die Städte bereits 2025 deutlich mehr Geld an den Kreis überweisen. Zusätzlich müssten sie später dann noch die Ausgaben für die grundlegende Sanierung tragen.

 

Die Investition von 141 Millionen Euro findet über Abschreibungen und Zinsaufwendungen den Weg in Kreishaushalt und Hebesatz. Die Abschreibungen von 2,37 Millionen Euro wären dabei erstmals 2031 – geplanter Zeitpunkt der Fertigstellung – zu berücksichtigen. Die Zinsaufwendungen fließen hingegen sofort ein. Sie steigen parallel zu notwendigen Kreditaufnahmen bis 2030 jährlich an. Ausgangspunkt sind 220.000 Euro in 2024. 2026 wird mit 650.000 Euro kalkuliert, 2029 mit 3,57 Millionen und 2030 mit 4,92 Millionen Euro. Ab dann lässt die dann einsetzende Tilgung die Zinsaufwendungen wieder sinken.

 

„Mit der Sanierungsinvestition muten wir den Städten einiges zu. Gleichzeitig benötigen wir als Kreis aber ein Verwaltungsgebäude, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht und zukunftsfähig ist. Wir sind überzeugt, jetzt einen Weg gefunden zu haben, den wir alle – Kreisverwaltung, Kreispolitik und Städte – gemeinsam gehen könnten und sollten“, so der Landrat.

 

Stichwort Varianten

 

Neben des kompletten Freiziehens und des Renovierens in einem Zug hatte das Gutachten im Februar auch die Varianten „Verschiebung“, „abschnittsweise Grundsanierung“, „Neubau am Standort“ und „Neubau an einem neuen Standort“ beleuchtet. Mit Investitionssummen zwischen 173 und 188 Millionen Euro waren diese aber ausgeschieden.