Meldungsdatum: 30.08.2024
Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris hat eine Haushaltssperre verfügt. Grund ist die Prognose für das Jahresendergebnis 2024 des städtischen Haushaltes. Nach derzeitigem Stand wird das Haushaltsdefizit im Dezember einen zweistelligen Millionenbetrag haben. Die Haushaltssperre gilt vom 1. September bis 31. Dezember dieses Jahres.
„Die derzeitige Prognose für das Haushaltsergebnis am Jahresende erfordert das Eingreifen in unsere aktuelle Haushaltsführung“, begründet die Oberbürgermeisterin die verfügte Haushaltssperre. „Ursache des Defizits sind erhebliche Mehraufwendungen, insbesondere im Sozialbereich, steigende Personalkosten sowie Steuermindereinnahmen. Wichtigstes Ziel ist es deshalb, zunächst den derzeitigen Fehlbetrag zu minimieren, um eine wesentliche Voraussetzung für die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplanes 2025 zu erreichen.“
Mit der Haushaltssperre können vorerst ausschließlich Ausgaben für Maßnahmen erfolgen, die vertraglich verpflichtend, laufend und unaufschiebbar sind. Dagegen sind alle Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Erfüllung die Landeshauptstadt öffentlich- oder privatrechtlich nicht verpflichtet ist, in voller Höhe gesperrt. Das gilt auch für drittmittelfinanzierte Aufwendungen, die nicht mindestens einen Zuwendungssatz von 65 Prozent aufweisen.
Die Oberbürgermeisterin hatte bereits in der jüngsten Stadtratssitzung am 15. August über die aktuelle Finanzsituation der Landeshauptstadt informiert. Derzeit werden zahlreiche interne Einsparungen auf den Weg gebracht. Eine wesentliche Maßnahme ist die vorübergehende Sperre für die Besetzung von vakanten und frei werdenden Stellen in der Verwaltung ab 1. Oktober unter Berücksichtigung zwingend notwendiger Ausnahmen.
Die Haushaltssperre gilt vom 1. September bis 31. Dezember dieses Jahres. Ab dem 1. Januar gilt für die ersten Monate zunächst eine vorläufige Haushaltsführung, da der Haushaltsplan für das Jahr 2025 erst im ersten Quartal beschlossen wird. Der entsprechende Entwurf wird derzeit von der Stadtverwaltung aufgestellt. Er wird ab November dieses Jahres in den Ausschüssen des Stadtrates beraten, bevor er im Februar 2025 vom Stadtrat beschlossen werden soll.
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