Meldungsdatum: 06.09.2024
Am kommenden Donnerstag, 12. September, heulen um 11 Uhr in den Städten im Ennepe-Ruhr-Kreis die Sirenen. Zeitgleich werden Push-Nachrichten über Cell Broadcast und die Warn-App NINA direkt auf die Handys gesendet. Zudem werden landesweit alle Werbetafeln der Firma Ströer angesteuert. Als „Warntag“ hat dieses Ereignis in Nordrhein-Westfalen inzwischen einen festen Platz im Kalender, er findet an jedem zweiten Donnerstag im März und September statt.
„Zum einen geht es ein weiteres Mal darum, Technik und Abläufe zu testen. Zum anderen wollen wir bei den Bürgerinnen und Bürger das Bewusstsein für die Sirenensignale erhöhen“, erklärt Dennis Wichert, Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz im Schwelmer Kreishaus. Dafür werden die kreisweit 110 vorhandenen Sirenen zeitgleich ertönen.
Der Probealarm am 12. September ist wie immer dreiteilig. Ertönen sollen die Sirenen dabei um 11 Uhr, um 11.05 Uhr und um 11.10 Uhr. Teil eins und drei bestehen aus einem einminütigen Dauerton, Teil zwei aus einem Heulton, der eine Minute an- und abschwillt. Der Dauerton bedeutet Entwarnung, der Heulton ist die Aufforderung, den Hörfunk einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Es kann erforderlich sein, das Signal mehrfach wiederholen zu lassen.
„Wer tagsüber eine Sirene hört oder nachts von ihr aus dem Schlaf gerissen wird, dem soll wieder klar sein: Es droht eine Gefahr, das Warnsignal liefert mir einen ersten Hinweis, ich sollte mich sehr zeitnah weiter informieren“, so Wichert.
Im Ernstfall würden sich Mitteilungen und Verhaltenstipps unter anderem über die Warn-App, den Rundfunk und die Informationskanäle der Stadt- und Kreisverwaltungen finden. Zu diesen zählt seit 2020 auch die App des Ennepe-Ruhr-Kreises.
„Um sie auch im Falle eines Stromausfalls nutzen zu können, sollte jeder sich vorbereiten. Stichworte sind hier Batterien, geladene Powerbank oder auch Kurbelradios“, appelliert Wichert an die Bürgerinnen und Bürger.
Die rechtlichen Grundlagen für den Warntag sowie das Warnen und Informieren der Bevölkerung generell liefert ein Erlass des NRW Ministeriums des Innern. Er regelt, wie auf Gefahrensituationen wie Brände, Unwetter oder andere Katastrophen hingewiesen werden soll, enthält Bestimmungen zu Zuständigkeiten, Warnmitteln, Warnwegen und Informationspflichten der Behörden. Bürgerinnen und Bürger können den Erlass auf der Internetseite www.recht.nrw.de finden.
Stichwort Cell Broadcast
Über die Mobilfunkprovider wird eine Meldung herausgegeben, die – ohne dass eine App auf dem Handy installiert sein muss – begleitet von einem lauten Ton direkt auf dem Display erscheint. Der Text liefert Angaben dazu, wie man sich verhalten soll und wo man weitere Informationen erhält.
Wenn Handys auf dem neusten Softwarestand sind, muss für den Empfang der Meldungen nichts freigeschaltet werden. Wer am Warntag also keine Meldung über Cell Broadcast erhält, sollte als erstes prüfen, ob auf dem Gerät tatsächlich die neueste Version der Software installiert ist.
Darüber hinaus zu beachten: Bei den Betriebssystemen Google Android, Version 11 oder höher, und Apple iOS, Version 16 oder höher, ist der Empfang offizieller Warnmeldungen in der Regel aktiviert. Bei anderen Softwareversionen und Betriebssystemen muss – sofern verfügbar – der Empfang dieser Nachrichten üblicherweise aktiviert werden. Dies erfolgt in der Regel über Einstellungen im Ordner „Mitteilungen“ des Handys. Die Details variieren von Gerät zu Gerät.
Weitere Informationen zum „Cell Broadcast Warning System“ finden Interessierte auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, www.bbk.bund.de.
Pressekontakt: Lisa Radtke
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