Meldungsdatum: 12.09.2024
Münster (SMS) Welche Persönlichkeiten dürfen in Münster mit einem Denkmal, einem Straßennamen oder einer Gebäudebezeichnung geehrt werden? Wie fallen Entscheidungen über neue Straßennamen? Wann muss die Stadt eine Ehrung aus vergangener Zeit zurücknehmen? Leitlinien und Verfahrensschritte für Ehrungen im öffentlichen Raum hat der Rat in seiner Sitzung am 11. September beschlossen. Die gemeinsamen Grundsätze sollen Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegenüber Bürgerinnen und Bürgern erhöhen. Der Beschluss geht zurück auf den gemeinsamen Wunsch von Politik und Verwaltung zu einem reflektierten Umgang mit umstrittenen Straßennamen.
Grundsatz für alle zu vergebenden Namen ist laut Ratsbeschluss, dass sie zu Münsters Selbstverständnis als Friedensstadt passen. Eine Person kann nur dann über eine Namensgebung geehrt werden, wenn sie mindestens zehn Jahre verstorben ist und sich außerordentlich um Münster verdient gemacht hat. Opfer des Nationalsozialismus und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit können geehrt werden - besonders dann, wenn das erfahrene Unrecht in Münster stattfand oder die Betroffenen aus Münster stammen. Straßennamen sollen in der Regel auf historische Ortsbezeichnungen verweisen, eine Benennung nach Personen soll als besondere Ehrung eine Ausnahme bleiben. „Mit Straßenumbenennungen sollte die Politik äußerst vorsichtig sein“, bewertet Oberbürgermeister Markus Lewe die Entscheidung des Rats. „Als Auseinandersetzung mit schwierigem Erbe sind Erläuterungen zu den historischen Hintergründen der umstrittenen Straßennamen meist sinnvoller.“
Alle Vorschläge aus Politik und Stadtgesellschaft zu Straßenbenennungen nach Persönlichkeiten, Orten oder Begriffen und alle Anträge und Anregungen zu Umbenennungen durchlaufen laut Ratsentscheid standardisierte Verfahrensschritte. Dazu gehören bei Namen für neue Straßen eine Bürgerbeteiligung und abschließend der politische Beschluss. Eine Umbenennung ist möglich, wenn Fakten und eine historische Bewertung nachweisen, dass ursprünglich geehrte Personen gegen Menschenrechte verstoßen haben oder die ursprüngliche Straßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. Dann folgen dem Antrag eine Prüfung auf Basis der Leitlinien, ein historisches Gutachten, eine Anhörung bzw. Information der Anwohnerschaft und letztendlich der politische Beschluss. Die städtische Internetseite „Straßennamen in Münster“ (www.stadt-muenster.de/strassennamen) macht die jeweils aktuellen Verfahrensschritte und Diskussionsstände bekannt.
Die beschlossenen Leitlinien und Verfahrensschritte zu Straßenbenennungen und -umbenennungen sollen in den politischen Gremien für größtmögliche Einigkeit und in der Bevölkerung für hohe Akzeptanz sorgen. Bei einer Umbenennung wird neben der historischen Faktenlage auch berücksichtigt, dass die Änderung eines Straßennamens erhebliche Folgen für Anwohnende, Wirtschaft und Behörden hat. Umbenennungen sollen daher auf unabwendbare Fälle beschränkt bleiben.
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