Meldungsdatum: 12.09.2024
Im Bereich von der B 225 (Marler Straße) bis zur Mündung des Rapphofs Mühlenbach in die Lippe hat der Lippeverband in den vergangenen Wochen und Monaten nun mehrfach bereits beschädigte Zäune und aufgebrochene Torschlösser festgestellt. Das unbefugte Betreten der abgesperrten Gewässerbereiche äußert sich verstärkt auch in Form von zurückgelassenem Müll.
Unabhängig davon, dass das Betreten der nicht öffentlich zugänglichen Gewässeranlagen verboten ist, weist der Lippeverband ausdrücklich auf die Gefahren hin, der sich unbefugte Personen wissentlich oder unwissentlich aussetzen. In den Deichabschnitten besteht aufgrund der steilen Böschungen und der sich bei Regen schnell verändernden Wasserstände erhöhte Absturz- und Ertrinkungsgefahr. Aufgrund der glatten Betonsohlschalen im Bach ist eine Selbstrettung kaum möglich, die starke Strömung setzt zudem auch erfahrenen Schwimmenden zu.
Darüber hinaus wird der Rapphofs Mühlenbach kurz vor der Mündung in die Lippe unterhalb des Wesel-Datteln-Kanals durch ein technisches Bauwerk geführt. In diesem Bereich besteht eine zusätzliche erhöhte Ertrinkungsgefahr, falls Personen in diesen Düker mitgerissen werden sollten. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, zu ihrer eigenen und der Sicherheit anderer die Absperrungen zu respektieren und die nicht-zugänglichen Betriebsbereiche des Lippeverbandes nicht zu betreten.
Der Lippeverband
Der Lippeverband ist ein öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen, das als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip lebt. Seine Aufgaben sind in erster Linie die Abwasserentsorgung und -reinigung, Hochwasserschutz durch Deiche und Pumpwerke und die Gewässerunterhaltung und -entwicklung. Dazu gehört auch die ökologische Verbesserung technisch ausgebauter Nebenläufe. Darüber hinaus kümmert sich der Lippeverband in enger Abstimmung mit dem Land NRW um die Renaturierung der Lippe. Dem Lippeverband gehören zurzeit 155 Kommunen und Unternehmen als Mitglieder an, die mit ihren Beiträgen die Verbandsaufgaben finanzieren. www.eglv.de
In den Deichabschnitten – wie hier unterhalb der Marler Straße in Dorsten – besteht aufgrund der steilen Böschungen und der sich bei Regen schnell verändernden Wasserstände erhöhte Absturz- und Ertrinkungsgefahr. Aufgrund der glatten Betonsohlschalen im Bach ist eine Selbstrettung kaum möglich, die bisweilen starke Strömung setzt zudem auch erfahrenen Schwimmenden zu.
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