Meldungsdatum: 12.09.2024

Städtische Musikschule passt Gebühren an

Notwendige Erhöhung nach Urteil des Bundessozialgerichts zu Honorarkräften

Münster (SMS) Weil die Stadt Münster unter anderem ihre Honorarkräfte an der Musikschule tarifgebunden anstellen muss, erhöht die Westfälische Schule für Musik (WSfM) ihre Gebühren. Das hat der Rat in seiner Sitzung am Mittwoch, 11. September, beschlossen. Damit eine etwaige Gebührenerhöhung möglichst sozialverträglich ausfällt, setzt die WSfM die Anpassung in einem mehrjährigen Stufenprozess um. Für die beiden kommenden Jahre steht demnach eine Erhöhung um jeweils sieben Prozent an. Ab 2028 steigen die Gebühren jährlich um zwei Prozent. Die Musikschule hatte ihre Gebühren zuletzt 2017 angepasst.

Mit der Entscheidung, Honorarkräfte tarifgebunden anzustellen, reagiert die Stadt auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022. Demnach lassen sich Honorarkräfte wie Musikschul-Dozenten nicht ausnahmslos als Freiberufler im Lehrkontext der Musikschule Münster einordnen. Eine rechtssichere Beschäftigung ist laut Urteil nur im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung möglich.

Die städtische Musikschule beschäftigt derzeit rund 200 Lehrkräfte, die insgesamt 1.750 Stunden Unterricht pro Woche erteilen. Etwa 80 Lehrkräfte waren bis dato auf Honorarbasis beschäftigt und übernahmen damit rund 20 Prozent des Gesamtunterrichtsumfangs. Zum neuen Schuljahr 2024/25 wurde allen Honorarkräften eine Anstellung angeboten. Die neueingestellten Mitarbeitenden machen einen Anteil von 12,5 vollzeitäquivalenten Stellen aus.

Bereits 2019 hatte der Rat der Stadt Münster das Verhältnis von angestellten und freien Mitarbeitenden auf ein Verhältnis 80 zu 20 erhöht und 16 Vollzeitstellen geschaffen. Die verbliebenen Honorarkräfte ermöglichten es der Musikschule seitdem, auch kurzfristig auf erhöhte Unterrichtsbedarfe reagieren zu können. Die nun getroffene Entscheidung, Lehrkräfte auf Honorarbasis fest anzustellen, grenzt diesen Spielraum ein. Die Stadt arbeitet an Lösungen.

Für das laufende Jahr schafft die Verwaltung die zusätzlichen Stellen zunächst im Rahmen eines überplanmäßigen Stellenbedarfs. Im Jahr 2025 sollen diese dann dauerhaft in den regulären Stellenplan aufgenommen werden. Auswirkungen auf den laufenden Unterricht für die insgesamt 7.000 Schülerinnen und Schüler gibt es nicht.