Meldungsdatum: 18.09.2024
Rund 280-mal wurde seit Beginn dieses Jahres ein qualifizierter Ersthelfer oder eine qualifizierte Ersthelferin mittels „Corhelper“-App zu einem Notfalleinsatz aufgrund eines Herz-Kreislauf-Stillstandes im Kreis Borken gerufen – im Regelfall konnte so vor Eintreffen des Rettungsdienstes mit der Reanimation begonnen werden, sodass das sogenannte therapiefreie Intervall verkürzt werden konnte. Die Ersthelfer-App „Corhelper“ ergänzt damit den öffentlichen Rettungsdienst, ohne aber dessen Bestandteil zu sein.
Nachdem in diesem Jahr die „Schallmauer“ von 1.000 Registrierten im Kreis Borken überschritten wurde, sind nun bereits 1.137 qualifizierte Ersthelferinnen und Ersthelfer (Stand 12.09.2024) in der Corhelper-App registriert. „Das ist eine tolle Entwicklung. Je mehr qualifizierte Personen sich dort registrieren, umso besser wird die notfallmedizinische Versorgung im Westmünsterland“, erklärt Landrat Dr. Kai Zwicker.
Einen entscheidenen Beitrag für die Ersthelfer-App leistet auch die Automatisierte Externe Defibrillatoren-Datenbank (AED), denn: Im Falle eines Reanimations-Einsatzes werden durch die Leitstelle des Kreises Borken neben dem Rettungsdienst nach Möglichkeit auch drei Corhelper alarmiert: Zwei begeben sich auf direktem Weg zum Notfallort, sodass diese sofort mit qualifizierten Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen können. Wenn ein Defibrillator in der Nähe ist, benachrichtigt die Leitstelle zeitgleich einen dritten Corhelper und lotst diesen auf dem Weg zur Einsatzstelle zunächst zum nächsten AED-Standort, sodass dieser das Gerät zum Notfallort anschließend mitbringen kann.
Derzeit sind in der AED-Datenbank des Kreises Borken 380 Geräte registriert (Stand: 12.09.2024). Diese Datenbank ist in einer interaktiven Karte als GeoDatenAtlas auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/defibrillatoren zu finden.
Corhelper-App
Um das Smartphone-basierte Rettungssystem auch weiterhin auszubauen, ist es wichtig, dass sich Personen, die eine mindestens 24 Stunden umfassende Grundausbildung im medizinischen Bereich aufweisen (zum Beispiel medizinische Fachangestellte, Physiotherapeuten, Ärzte, Rettungssanitäter und viele weitere Berufsgruppen), in der Corhelper-App registrieren. Zum Eigenschutz der Corhelper ist die 24-stündige Qualifikation verpflichtend, denn dieser Personenkreis verfügt zumeist über praktische Erfahrungen mit Notfallsituationen. Der Corhelper kann nach belastenden Einsätzen im Bedarfsfall auf eine psychosoziale Versorgung zurückgreifen.
In diesem Zusammenhang ein wichtiger Hinweis: Nur wer die entsprechenenden Nachweise hochlädt, kann als „Corhelper“ freigeschaltet und in einem Notfall dann alarmiert werden. Weitere Informationen zur „Corhelper“-App und zu den Zugangsvoraussetzungen gibt es auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/ersthelferapp. Die Corhelper-App kann kostenlos im iTunes-App-Store oder im Google Play Store heruntergeladen werden.
Zum Hintergrund: Woche der Wiederbelebung
Um verstärkt das Thema „Wiederbelebung“ in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken, berichtet die Fachabteilung Rettungsdienst des Kreises Borken in einer fünfteiligen Serie im Rahmen der „Woche der Wiederbelebung“ vom 16. bis 22. September: Sowohl in den Printmedien und auf der Internetseite www.kreis-borken.de als auch in den Sozialen Medien auf den Kanälen des Kreises Borken (Facebook, Instagram und X) gibt es jeden Tag hilfreiche und interessante Informationen aus dem Themenfeld „Wiederbelebung“.
Hinweis an die Redaktionen:
Wenn Sie über eines der Themen der Woche der Wiederbelebung ausführlich berichten wollen, dann stehen ihnen gern die Ansprechpersonen in der Pressestelle des Kreises Borken zur Verfügung.
Pressekontakt: Anna-Maria Levers 02861/681-2429
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