Meldungsdatum: 20.09.2024

Fahrradfahren in der Fußgängerzone: Neue Regelung

Die Kreisstadt Unna regelt in Absprache mit der Kreispolizeibehörde Unna das Radfahren in der Innenstadt neu. Das Radfahren und das Fahren mit E-Scootern wird künftig in der Fußgängerzone grundsätzlich nicht mehr erlaubt sein, um die Sicherheit für Fußgänger in der Fußgängerzone zu erhöhen. Hintergrund sind zunehmende Meldungen über Unfälle mit Radfahrern und E-Scootern sowie vermehrte Beschwerden von Fußgängern und Gewerbetreibenden in der Fußgängerzone, die gleichermaßen an die Kreispolizeibehörde Unna als auch an den Kommunalen Ordnungsdienst herangetragen wurden.

Derzeit ist das Radfahren in der Fußgängerzone im Zeitraum von 19 bis 9 Uhr erlaubt. Mit der Fertigstellung des Radringes hat Unna einen sicheren und gut ausgeschilderten Weg um die Innenstadt bekommen, der das Befahren der Fußgängerzone unnötig macht.

Die entsprechenden Maßnahmen – die neue Beschilderung – werden kurzfristig umgesetzt.


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Fahrradfahren in der Fußgängerzone

©  Anna Gemünd/Kreisstadt Unna
Fahrradfahren in der Fußgängerzone

Aktuell ist das Radfahren in der Fußgängerzone im Zeitraum von 19 bis 9 Uhr erlaubt.