Meldungsdatum: 20.09.2024
Unmittelbar nördlich der B67 an der Marbecker Straße beginnen ab nächster Woche Dienstag, 24. September 2024, die Baumaßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Döringbachs. Ziel der Maßnahme, die im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt, ist es, dem Bach mehr Raum zu geben und ihn naturnäher zu gestalten. Die Fertigstellung ist für Anfang Oktober vorgesehen.
Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen wird im Bereich der Baustellenausfahrt an der Marbecker Straße die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h reduziert. Zudem wird der Radweg von der Baustellenzufahrt gekreuzt. Radfahrerinnen und Radfahrer werden daher gebeten, aufmerksam zu fahren und auf die Beschilderung zu achten. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden werden entsprechende Absicherungen durch Barken vorgenommen.
Der Döringbach, der bisher begradigt und ausgebaut war, soll durch bauliche Maßnahmen „entfesselt“ und in ein naturnahes Profil überführt werden. Im Anschluss soll der Bach sich innerhalb eines festgelegten Entwicklungskorridors weitgehend eigendynamisch entwickeln können. Auch das einmündende Gewässer wird in diese Maßnahme einbezogen und ebenfalls ökologisch aufgewertet. Ein im Bereich der Maßnahme befindliches Seggenried wird im Zuge der Arbeiten umgesiedelt, um diesen wertvollen Lebensraum zu erhalten.
Neben der Aufweitung und Laufverlängerung des Döringbachs sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur geplant. Hierzu gehören der Einbau von Totholz und die Anlage von Kiesdepots, die wichtige ökologische Funktionen erfüllen.
Die Umsetzung der Gewässerentwicklungsmaßnahme erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Natur- und Wasserbehörde des Kreises Borken sowie der Bezirksregierung Münster. Sie ist Teil eines Förderprogramms zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Stadtgebiet Borken. Bereits in den vergangenen Jahren wurden ähnliche Maßnahmen am Döringbach an der Raesfelder Straße (2022) sowie am Horne- und Wichersbach (2021) erfolgreich umgesetzt. Für die Stadt Borken entstehen bei dieser Gewässerentwicklungsmaßnahme keine Kosten.
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