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Meldungsdatum: 20.09.2024

Kindergartenjahr 2025/2026: Anmeldeverfahren für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege hat begonnen

Fachbereich Jugend und Familie informiert über Internet-Portal „webKita“ für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Borken sowie über neue Elternbeitragssatzung

Das Anmeldeverfahren zum nächsten Kindergartenjahr 2025/26 hat begonnen. Eltern und Erziehungsberechtigte im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes (alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet außer Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die jeweils ein eigenes Jugendamt haben) können ihre Kinder in den nächsten Wochen über das Internet-Portal „webKita“ bei den Kindertageseinrichtungen und den Fachberatungen der Kindertagespflege zur Betreuung anmelden. Das Kreisjugendamt, offiziell lautet die Bezeichnung Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken, weist Eltern in diesem Zusammenhang auf die Angebote der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Orten und Ortsteilen und auf die Anmeldefrist bis Ende Oktober hin. Unter www.kreis-borken.de/webkita finden alle Interessierte grundlegende Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, zu Elternbeiträgen, rechtlichen Grundlagen sowie auch Anleitungen zur Nutzung von „webKita“.

Eltern können leicht nach der passenden Kita oder Kindertagespflege suchen und ihren Betreuungsbedarf digital über das Portal anmelden. Kitas und Kindertagespflegen präsentieren sich in dem Web-Auftritt mit ihren pädagogischen Angeboten, Fotos, Öffnungszeiten, flexiblen Betreuungsangeboten und organisatorischen Daten. Nach einer Registrierung können Eltern Vormerkungen für die Betreuung und frühkindliche Bildung in ihren gewünschten Kitas und der Kindertagespflege erstellen. „Die digitale Anmeldung ersetzt allerdings nicht den persönlichen Kontakt zur Kita und Tagespflege-Fachberatung“, erklärt Markus Grotendorst, stellvertretender Fachbereichsleiter des Kreisjugendamtes. „Wichtig bleibt das persönliche Gespräch zwischen Eltern und den Betreuungsanbietern, um gegenseitig die Angebote und Vorstellungen kennenzulernen.“ Danach bestätigen die Kitas und Fachberatungen die Vormerkungen. Viele Kitas bieten in diesen Wochen Tage der offenen Tür an, auf die in den lokalen Medien und im Internet hingewiesen wird.

Mit dem Portal werden die Verwaltungsprozesse rund um die Kindertagesbetreuung und die Kommunikation mit Eltern, Kitas und Trägern, Kindertagespflegepersonen und Fachberatungen sowie dem Kreisjugendamt einfacher und transparenter gestaltet. Über die Benutzerkonten der Eltern in „webKita“ kann der Fachbereich Jugend und Familie elektronisch und datenschutzkonform mit den Eltern in Kontakt treten. Diese sollen frühzeitig eine Rückmeldung zu ihrem Betreuungswunsch erhalten und in einem festgelegten Zeitraum im November aus mehreren, gleichzeitig vorliegenden Platzangeboten auswählen können. Diese Auswahl kann allerdings noch nicht abschließend sein, denn der Fachbereich Jugend und Familie hat mit der sogenannten Jugendhilfeplanung den Auftrag, die Gesamtbedarfe innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu versorgen. „Das ist jedes Jahr wieder eine große Herausforderung“, betont Markus Grotendorst. In den vergangenen Jahren sei der Bedarf dynamisch gestiegen und bis zum Stichtag 15. März 2025 müsse die Planung für die Beantragung der Landeszuschüsse fertiggestellt und im Jugendhilfeausschuss beschlossen werden.

Hohe Geburtenzahlen, Zuzüge und Zuwanderung sowie frühere und umfangreichere Betreuungsbedarfe prägen seit mehreren Jahren die Planungen. So liegt die Zahl der Kinder unter sechs Jahren wie schon im Vorjahr gleichbleibend hoch bei mehr als 11.000. Zudem wurden in den beiden vergangenen Kalenderjahren hohe Zuzugszahlen erreicht. Zur Sicherstellung der Kinderbetreuung wurden daher in den vergangenen sieben Jahren mehr als 1.800 Betreuungsplätze in Kitas und Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk ausgebaut und die Aufwendungen des Kreises für die Betriebskosten haben sich in diesem Zeitraum fast verdoppelt.

Aufgrund des enorm gestiegenen Betreuungsbedarfs und des zunehmenden Mangels an pädagogischen Fachkräften appelliert der Fachbereich an die Eltern und Erziehungsberechtigten, nur den tatsächlich benötigten Stundenumfang anzumelden. Dies gilt insbesondere für die Ganztagsbetreuung mit 45 Wochenstunden und für die unter einjährigen Kinder.

Mit der Entscheidung für die Betreuungsform Kita oder Kindertagespflege sollen die Erziehungsberechtigten nämlich auch festlegen, welche der im Kinderbildungsgesetz vorgegebenen Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche sie für ihr Kind nutzen möchten. Der Fachbereich Jugend und Familie empfiehlt daher, sich über das konkrete Angebot der ins Auge gefassten Kita zu informieren. So können für unregelmäßige Bedarfe auch flexibilisierte Betreuungsangebote in der Kita gefördert werden. Bei der Anmeldung zur Ganztagsbetreuung mit 45 Stunden muss der Umfang dieses Bedarfes mit einem Erklärungsbogen belegt werden. Dieser Erklärungsbogen kann ebenfalls in „webKita“ hochgeladen werden. Der Fachbereich Jugend und Familie bittet auch die Eltern von Kindern, die bereits eine Kita besuchen, eventuelle niedrigere oder höhere Bedarfe bis zum 31. Oktober über das „webKita“-Portal zu melden.

Für Kinder unter drei Jahren haben Eltern grundsätzlich die Wahl, ob sie ihr Kind in der Kita oder in Kindertagespflege betreuen lassen möchten. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung grundsätzlich vorrangig, bis zum tatsächlichen Wechsel in die Kita werden noch Übergangszeiten gefördert. Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform mit kleineren Gruppen und einer konstanten Kindertagespflegeperson für die Kinder. Sie kann auch mit einem Umfang bis zu 15 Wochenstunden gebucht werden. Das Angebot der ergänzenden Kindertagespflege ist auch für berufstätige Eltern oder Elternteile von über dreijährigen Kindern interessant, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Die Kindertagespflege wird über die Fachberatungen beim Fachbereich Jugend und Familie oder dem Sozialdienst katholischer Frauen Ahaus/Vreden vermittelt und begleitet. Nähere Informationen zum Thema Kindertagespflege und die Kontaktpersonen für die einzelnen Orte sind auch im „webKita“-Portal bereitgestellt.

Für Kinder unter einem Jahr gilt der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung noch nicht unmittelbar. Der Fachbereich Jugend und Familie bittet die Eltern hier wie bei der Ganztagsbetreuung um einen Erklärungsbogen zum tatsächlichen Bedarf. Durch die anhaltenden Bedarfssteigerungen wird die Versorgungslage in der Kindertagesbetreuung enger und eventuell müssen dringendere Bedarfe vorrangig berücksichtigt werden.

Obwohl das neue Kindergartenjahr erst am 1. August 2025 beginnt, ist aufgrund der notwendigen Vorbereitungs- und Planungszeit in den Kitas, in der Kindertagespflege und im Kreisjugendamt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Kind erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres, also zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Juli 2026, in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll. Vormerkungen für spätere Zeiträume können frühestens ab Mai nächsten Jahres erstellt werden.

Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung richten sich nach dem Alter des Kindes und der Betreuungszeit sowie dem Einkommen. In der Kindertagespflege zahlen Eltern für die Buchungszeit bis zu 15 Stunden pro Woche einen geringeren Beitrag. Wenn Eltern bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, können sie den Erlass des Elternbeitrages beantragen. In den beiden letzten Kindergartenjahren vor der Einschulung hat das Land NRW alle Kinder in der Kita-Betreuung von den Elternbeiträgen befreit.

Besonders hinweisen möchte der Kreis Borken auf die modernisierte Elternbeitragsregelung, die ab dem 1. August 2025 zwar zu höheren Elternbeiträgen aber auch zu deutlich angehobenen Einkommensgruppen führen wird. Mit der neuen Elternbeitragssatzung ist die dynamische Anpassung der Beiträge und Einkommensgruppen nach der tariflichen Gehalts- und der Inflationsentwicklung beschlossen worden. Diese Faktoren wendet auch das Land NRW für die jährliche Erhöhung der finanziellen Förderung der Kitas und Kindertagespflege an und veröffentlicht dazu bis zum Ende des Jahres die sogenannte Fortschreibungsrate. So entwickeln sich künftig die Förderung der Betriebskosten der Kitas und der Kindertagespflege, die Elternbeiträge und die Einkommensgruppen vergleichbar. Schon heute ist absehbar, dass im nächsten Kindergartenjahr die Einkommensgruppen um über 20 Prozent und die Elternbeiträge um etwa 9 Prozent steigen könnten. Zwar werden einige Familien entsprechend der Gehalts- und Inflationsentwicklung höhere Elternbeiträge zahlen, allerdings werden auch viele Familien unter dem Strich bei den Elternbeiträgen entlastet, weil sie künftig in eine niedrigere Beitragsstufe fallen. Der Fachbereich Jugend und Familie wird deshalb die Familien im Frühjahr nächsten Jahres anschreiben und um Neueinstufung in die geänderten Einkommensgruppen bitten. Die endgültige Elternbeitragstabelle wird sobald wie möglich nach der Bekanntgabe der landesweiten Fortschreibungsrate für das nächste Kindergartenjahr veröffentlicht.

Zum Hintergrund:
Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken ist für alle Kommunen im Kreisgebiet mit Ausnahme von Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zuständig. Diese Städte haben jeweils ein eigenes Jugendamt, das dort für die notwendigen Informationen sorgt. Weitere Informationen und Beratungskontakte gibt es unter www.kreis-borken.de/webkita.

 

Pressekontakt: Fabienne Toholt (Volontärin) 02861 / 681-2428)


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