Meldungsdatum: 20.09.2024
Die Parkflächen am Ahauser Domhof, Kirmesplatz und Friedhof dürfen allein zum Parken genutzt werden. So weit, so klar … eigentlich. Geregelt wird dies durch die neue „Benutzungsordnung für öffentliche Parkflächen der Stadt Ahaus“, für die sich gestern der Ausschuss für Verkehr und Umwelt ausgesprochen hat.
Dass Parkflächen nur zum Parken genutzt werden dürfen, klingt zunächst offensichtlich, hat aber auf diesen Parkflächen eine besondere Bedeutung. Aktuell werden sie leider regelmäßig zweckentfremdet, und zwar für längere Treffen von Leuten – teils aus der „Poser-/Raserszene“ – in den Abend- und Nachtstunden. Die Anwohner klagen über Lärmbelästigung und sehen am nächsten Morgen häufig, dass Müll auf den Parkplätzen hinterlassen wurde.
Zwar kontrolliert die Polizei im Rahmen ihres Streifendienstes die Personengruppen und verweist sie des Platzes – wer den Müll weggeworfen hat, lässt sich allerdings meist nicht ermitteln. Vorteil der Benutzungsordnung gegenüber den bestehenden allgemeinen Vorschriften ist, dass sie spezielle Regelungen nur für die betroffenen Parkflächen trifft. Bei hartnäckigen oder wiederholten Verstößen gibt die Benutzungsordnung eine wirksamere Handhabe als die bisherigen Regelungen, zum Beispiel, dass kein konkreter Verursacher einer Lärmbelästigung oder Verschmutzung festgestellt werden muss, sondern allein der Aufenthalt über einen längeren Zeitraum auf den Parkflächen sanktioniert werden kann.
Sollte sich herausstellen, dass auch auf anderen Parkflächen eine ähnliche Problematik besteht, könnte der räumliche Geltungsbereich in Zukunft auch auf diese erweitert werden. Der Rat wird in seiner Sitzung am 1. Oktober über die neue Benutzungsordnung entscheiden.
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